Prozess um Mordversuch mit Ameisensäure: Angeklagte bestreitet Tötungsabsicht
Mordversuch mit Ameisensäure: Angeklagte bestreitet Tat

Prozess um Mordversuch mit Ameisensäure: Angeklagte bestreitet Tötungsabsicht

Am Landgericht Braunschweig hat ein aufsehenerregender Prozess um einen mutmaßlichen Mordversuch mit Ameisensäure begonnen. Die Angeklagte, eine 27-jährige Frau aus dem niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel, wehrt sich vehement gegen die schweren Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ihr 32-jähriger Ex-Partner überlebte den Säureangriff, erlitt jedoch schwerste Verletzungen, die zur vollständigen Erblindung führten.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Tötung für Versicherungsgeld geplant

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft der Angeklagten vor, in einer Trennungsphase versucht zu haben, ihren Mann mit hochkonzentrierter Ameisensäure zu töten. Laut Anklage soll sich die Frau entschlossen haben, ihren Partner zu ermorden, um an eine Risikolebensversicherung in Höhe von 400.000 Euro zu gelangen. Dieser Schritt sei erfolgt, nachdem ihr Mann die Scheidung gewünscht hatte.

Nach den Schilderungen der Ermittler lockte die Angeklagte ihren Ex-Partner im November 2025 unter einem Vorwand in den Keller des gemeinsamen Hauses in Schladen-Werla. In diesem Haushalt lebten auch die beiden gemeinsamen Kinder des Paares. Von hinten soll die Frau ihrem wehrlosen Opfer die ätzende Flüssigkeit über Kopf und Gesicht geschüttet haben.

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Schwere Verletzungen und lebensbedrohlicher Zustand

Der Säureangriff führte zu massiven Verätzungen an den Augen, am Hals und an den Armen des Mannes. Durch die Einwirkung der Ameisensäure wurden die Hornhäute beider Augen vollständig zerstört, was eine irreversible Erblindung zur Folge hatte. Aufgrund der Schwere der Verletzungen und der extremen Schmerzen musste das Opfer für mehrere Tage in ein künstliches Koma versetzt werden.

Der Mann konnte sich nach dem Angriff noch vor das Haus retten, wo ein aufmerksamer Nachbar Erste Hilfe leistete und umgehend den Notruf wählte. Diese schnelle Reaktion trug maßgeblich dazu bei, dass das Leben des Geschädigten gerettet werden konnte.

Verteidigung der Angeklagten: Unfall und finanzielle Unabhängigkeit

Die Angeklagte, die seit dem Vorfall in Untersuchungshaft sitzt, wies die Vorwürfe eines Mordversuchs aus Heimtücke und Habgier zum Prozessauftakt entschieden zurück. In ihrer Aussage vor Gericht schilderte sie, dass es zu einem Kampf um die Flasche mit der Säure gekommen sei. Nach einer Abwehrbewegung habe sich dann der verheerende Vorfall ereignet.

„Ich bin immer gut hingekommen mit dem Geld“, betonte die 27-Jährige und verwies damit auf ihre finanzielle Unabhängigkeit. Sie bestritt kategorisch, aus finanziellen Motiven gehandelt zu haben. Es gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aufrechterhalten wird.

Der Prozess am Landgericht Braunschweig verspricht weitere dramatische Entwicklungen, da sowohl die Anklage als auch die Verteidigung mit unterschiedlichen Versionen des Geschehens aufwarten. Die Verhandlung wirft nicht nur Fragen zur Tatmotivation auf, sondern auch zu den Umständen, die zu einer solchen Eskalation in einer bereits angespannten Trennungsphase führen konnten.

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