Mordprozess im Fall des achtjährigen Fabian startet Ende April in Rostock
Im tragischen Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Mecklenburg-Vorpommern steht nun der Beginn des Mordprozesses gegen eine 30-jährige Tatverdächtige unmittelbar bevor. Die Frau befindet sich seit Anfang November in Untersuchungshaft und muss sich vor dem Landgericht Rostock verantworten. Das Gericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Rostock zugelassen, die der Beschuldigten vorwirft, den Jungen am 10. Oktober „heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen“ getötet zu haben.
Umfangreicher Prozess mit 17 Verhandlungsterminen
Die Hauptverhandlung wird am 28. April ihren Auftakt nehmen und sich über insgesamt 17 Termine bis Anfang Juli erstrecken. Dieser zeitliche Rahmen ist besonders bedeutsam, da Anfang Mai eine wichtige Frist abläuft: Normalerweise soll eine Hauptverhandlung binnen sechs Monaten nach Beginn der Untersuchungshaft starten. Für die inhaftierte Frau gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die grundlegende Unschuldsvermutung.
Bundesweite Bestürzung über den tragischen Fall
Der Fall des verschwundenen und später tot aufgefundenen Fabian hatte im Oktober vergangenen Jahres bundesweit für enorme Aufmerksamkeit und tiefe Bestürzung gesorgt. Tagelang war das Schicksal des Jungen aus Güstrow völlig ungewiss, während eine ganze Stadt im Ausnahmezustand lebte und sich an der großangelegten Suchaktion beteiligte.
Die Mutter hatte ihren Sohn am Morgen des 10. Oktobers gegen 8.30 Uhr zum letzten Mal gesehen, als sie zur Arbeit ging. Bei ihrer Rückkehr war Fabian verschwunden, woraufhin sie ihn am Abend als vermisst meldete. Die darauf folgende Suche mobilisierte zahlreiche Einsatzkräfte und besorgte Bürger.
Details der Anklage und des Tatablaufs
Laut der zugelassenen Anklage soll die Beschuldigte den Jungen unter einem Vorwand aus seiner Wohnung gelockt haben. Anschließend soll sie mit ihm in ihrem Auto zu einem Feldstück in der Nähe von Klein Upahl gefahren sein, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow gelegen. Von dort aus seien beide zu einem schlecht einsehbaren Teich gelaufen.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, Fabian an diesem abgelegenen Ort mit mindestens sechs Messerstichen getötet zu haben. Um die Spuren ihrer Tat zu beseitigen, soll sie den Leichnam später mit Brandbeschleuniger angezündet haben. Die Tat sei von ihr allein geplant und ausgeführt worden.
Auffindung der Leiche und bisherige Aussagen
Vier Tage nach dem Verschwinden Fabians wurde sein Leichnam an besagtem Tümpel gefunden. Bemerkenswerterweise hatte laut Staatsanwaltschaft die inzwischen Beschuldigte selbst den Fund gemeldet. Nach früheren Aussagen ihres Anwalts stritt die Frau die Tat zunächst als Zeugin ab. Zuletzt erklärte der Verteidiger Anfang März, dass sich seine Mandantin als Beschuldigte bislang nicht zu den schwerwiegenden Vorwürfen äußere.
Die Polizei hatte den Fundort von Fabians Leiche und das gesamte Umfeld wiederholt intensiv untersucht, um alle relevanten Spuren und Beweise für den nun anstehenden Prozess zu sichern. Die kommenden Verhandlungswochen werden zeigen, wie das Gericht die umfangreichen Ermittlungsergebnisse bewertet und welche Entscheidung im Interesse der Gerechtigkeit getroffen wird.



