Lebenslange Haft für brutalen Mord an Noch-Ehefrau in Koblenz
In einem erschütternden Mordprozess am Landgericht Koblenz wurde Matthias K. (31) zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte seine Noch-Ehefrau Anna K. (31) heimtückisch ermordet und die Leiche in der Garage des gemeinsamen Hauses in Gimmigen im Ahrtal einbetoniert. Das Urteil fiel am 24. Februar 2026 um 13:35 Uhr, nachdem das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt ansah.
Systematisch geplante Tat mit tragischem Hintergrund
Anna K., eine beliebte Frau mit vielen Freunden und einer engen Familie, wollte mit ihrem vierjährigen Sohn Anton* ein neues Leben beginnen. Der Scheidungstermin mit Matthias K. war für den 9. Juli 2025 angesetzt. Die Beziehung der 2019 geheirateten und 2021 Eltern gewordenen Eheleute war bereits drei Jahre nach der Hochzeit zerbrochen. Trotz einer neuen Lebensgefährtin setzte der Noch-Ehemann Anna weiterhin unter Druck, bombardierte sie mit WhatsApp-Nachrichten und eskalierte den Konflikt.
Anna forderte aufgrund des psychischen Terrors eine geänderte Umgangsregelung für ihren Sohn, Kindesunterhalt, einen Einkommensausgleich – da sie dem Kind zuliebe in Teilzeit arbeitete – sowie die Rückzahlung von 60.000 Euro, die sie in das gemeinsame Haus investiert hatte. Nach Überzeugung des Gerichts war der Streit um das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Sohn der Hauptgrund für die tödliche Tat.
Grausame Details der Vorbereitung und Ausführung
Matthias K. ließ den Scheidungstermin verschieben und bereitete die Tat minutiös vor. Laut Staatsanwaltschaft hob er spätestens neun Tage vor der Mordnacht in einem an die Garage angrenzenden Raum eine Grube mit 70 Zentimeter Durchmesser und 70 Zentimeter Tiefe aus und legte den Flur mit Malervlies aus. Am 17. Juli 2025 schickte er seine Geliebte weg und lockte Anna gegen Mittag ins Haus.
Noch im Flur überwältigte er seine arglose Noch-Ehefrau und tötete sie mit 17 Messerstichen. Anschließend wickelte er die Leiche in das vorbereitete Malervlies, legte sie in die ausgehobene Grube und verschloss diese mit Schnellbeton. Erschütternd ist die Tatsache, dass er am darauffolgenden Tag seinen vierjährigen Sohn Anton neben sich spielen ließ, während er Fliesen über die betonierte Grube legte.
Geständnis nach Widersprüchen und gerichtliche Bewertung
Nach intensiven Ermittlungen und etlichen Vernehmungen verstrickte sich Matthias K. in immer mehr Widersprüche, bis er schließlich die Tat gestand. Auch vor Gericht äußerte er in seinem Schlusswort: „Ich bereue zutiefst, was ich getan habe, und möchte mich aufrichtig entschuldigen.“ Seine Verteidigerin Marion Faust sah in ihrem Plädoyer jedoch keine Mordmerkmale als gegeben an.
Heiner Osterhues, Anwalt von Annas Familie, betonte dagegen: „Es war eine systematisch geplante und vollendete Vernichtung eines Menschen.“ Das Gericht erkannte zwar keine besondere Schwere der Schuld, was bedeutet, dass der Verurteilte nach 15 Jahren Haft vorzeitig entlassen werden könnte, verurteilte ihn jedoch dennoch zu lebenslanger Haft.
Folgen für die Hinterbliebenen und aktuelle Situation
Der kleine Anton lebt inzwischen bei Verwandten, teilweise auch bei Geschwistern von Matthias K. Trotz der geplanten Scheidung hatte sich Anna stets Harmonie zwischen beiden Familien gewünscht. Die Zusammenarbeit scheint nach Aussagen der Familie zu gelingen. Der Bruder und die Schwägerin der Getöteten sagten kürzlich: „Ihm geht es den Umständen entsprechend gut.“
Das Porträt von Anna bleibt das Lieblingsbild ihrer Familie, die den Verlust einer liebevollen Mutter, Tochter und Freundin betrauert. Die tragischen Ereignisse in dem beschaulichen Gimmigen im Ahrtal haben die Gemeinde tief erschüttert und zeigen die dunklen Abgründe, die selbst in vermeintlich idyllischen Verhältnissen lauern können.



