Lebenslange Haft gefordert: Anklage sieht Mordlust bei tödlichem Angriff auf Kollegin in Mellrichstadt
Im Prozess um die Gewalttat im unterfränkischen Mellrichstadt hat die Staatsanwaltschaft ein hartes Urteil gefordert. Für den tödlichen Angriff auf eine Kollegin soll der Angeklagte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt werden. Oberstaatsanwalt Markus Küstner plädierte vor dem Landgericht Schweinfurt zudem für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte die Strafkammer diesem Antrag folgen, ist eine Entlassung des 22-jährigen mutmaßlichen Täters aus Thüringen nach 15 Jahren Haft praktisch ausgeschlossen.
Geständnis und Motiv: Hass und Mordlust als Triebfedern
Der Angeklagte aus dem thüringischen Meiningen hatte zu Prozessbeginn gestanden, seine Kollegin mit einem Messer getötet zu haben. In nüchternen Worten erklärte er: „Ich habe die Frau gehasst“ und „Wir haben uns nicht gut verstanden“. Er fühlte sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung kannte, schlecht behandelt und verspürte Zorn sowie Wut. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Mordlust, Heimtücke und Ermöglichungsabsicht vor. Oberstaatsanwalt Küstner betonte: „Prägend war sein innerstes Verlangen, jemanden zu töten“.
Weitere Verletzte und psychiatrische Einschätzung
Bei der Attacke am 1. Juli des vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön wurden auch ein Vorgesetzter lebensgefährlich und ein Kollege verletzt, die der 59-jährigen Opfer helfen wollten. Ein psychiatrischer Sachverständiger hält den 22-Jährigen für voll schuldfähig. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei zur Tatzeit nicht eingeschränkt gewesen, was auch durch seine Drogen- und Opiatabhängigkeit nicht verändert werde.
Prozessverlauf und erwartetes Urteil
Nach dem Plädoyer des Anklägers, der auch auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung einging, sollten noch die Nebenklagevertreter und die Pflichtverteidigerin ihre Argumente vorbringen. Das Urteil soll nach bisheriger Planung an diesem Dienstag verkündet werden. Für den Anklagevertreter gibt es keinen ersichtlichen Grund oder ein klassisches Motiv für die Tat, die er als „Hinrichtung“ der Frau beschreibt. Die seltene Nennung von Mordlust als Mordmerkmal unterstreicht die Schwere der Vorwürfe in diesem Fall.



