Lebenslange Haft für Brandstifter: Zwei Tote bei Racheakt in Berlin-Marzahn
Lebenslange Haft für Brandstifter mit zwei Toten in Berlin

Lebenslange Haft für Brandstifter: Zwei Tote bei Racheakt in Berlin-Marzahn

Rund sieben Monate nach einem verheerenden Brand mit zwei Toten in einer Doppelhaushälfte in Berlin-Marzahn hat das Berliner Landgericht einen 29-jährigen Bewohner zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde des zweifachen Mordes, vierfachen Mordversuchs und der besonders schweren Brandstiftung für schuldig befunden. Laut Gericht legte er das Feuer aus Rache für eine Demütigung durch einen Mitbewohner, nachdem es zu einem Streit in der Unterkunft für Arbeiter gekommen war.

Die verhängnisvolle Nacht in Marzahn

In der Nacht zum 28. September 2025 gegen 2.35 Uhr soll der Monteur, der wie die Opfer aus Polen stammt, im Wohnzimmer im Erdgeschoss der Doppelhaushälfte Feuer gelegt haben. „Wie er es gemacht hat, war nicht feststellbar“, erklärte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz während der Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe dabei den Tod aller Mitbewohner billigend in Kauf genommen und handelte laut Richter heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln sowie aus niedrigen Beweggründen.

Die Flammen breiteten sich rasch aus – „möglicherweise schneller, als er erwartet hatte“, so Richter Schertz. Statt seine schlafenden Landsleute zu warnen, schlich der Täter aus dem Haus. Ein Mitbewohner beobachtete ihn noch, wie er mit einem Tuch vor Mund und Nase seine Tasche packte. Zwei Männer im Alter von 23 und 38 Jahren wurden später tot in der ausgebrannten Immobilie aufgefunden. Vier weitere Opfer konnten sich über ein Fenster im ersten Obergeschoss retten, erlitten dabei jedoch teils erhebliche Verletzungen.

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Gerichtliche Beweisführung und Verteidigung

Der Angeklagte wurde wenige Tage nach dem Brand in Polen festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert. Während des Prozesses bestritt er die Vorwürfe konsequent. Seine Verteidigerin plädierte auf Freispruch und argumentierte, ihr Mandant sei aufgrund des Feuers in Panik geraten und zu seiner Mutter gefahren, um Sicherheit zu suchen. Sie wies auf alternative Ursachen wie einen möglichen Elektrobrand hin und behauptete, dass Fahrlässigkeit durch eine unbekannte Person zum Brand geführt haben könnte.

Das Gericht wies diese Einwände jedoch zurück. „Wir haben ein ganz kleines Zeitfenster, in dem sich die Brandlegung abgespielt haben kann“, betonte Richter Schertz nach einer zweimonatigen Beweisaufnahme. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen Unglücksfall, und der Angeklagte habe sich zum Tatzeitpunkt eindeutig am Ort des Geschehens aufgehalten.

Urteil und rechtliche Konsequenzen

Die Staatsanwaltschaft hatte neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen hätte. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht und begründete dies damit, dass die Tat aus einem spontanen Entschluss heraus entstanden sei. Dennoch muss der Verurteilte an einen Nebenkläger, der schwere Verbrennungen erlitten hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 120.000 Euro zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann somit von der Verteidigung angefochten werden. Dieser Fall unterstreicht die gravierenden Folgen von Racheakten und die strikte Rechtsprechung bei schweren Gewaltverbrechen in Deutschland.

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