Strafrechtsexpertin kritisiert Gesetzentwürfe zu digitaler Gewalt als Flickschusterei
Kritik an Gesetzentwürfen zu digitaler Gewalt als Flickschusterei

Strafrechtsexpertin bezeichnet Gesetzentwürfe zu digitaler Gewalt als Flickschusterei

Die geplanten Verschärfungen des Strafrechts für Deepfakes stehen in der Kritik. Tatjana Hörnle, eine renommierte Strafrechtsexpertin, äußert sich in einem aktuellen Interview mit Dietmar Hipp aus Karlsruhe vom 26. März 2026 deutlich zu den Gesetzentwürfen. Sie bezeichnet die Maßnahmen als Flickschusterei, die den komplexen Herausforderungen digitaler Gewalt nicht gerecht wird.

Wo die Verschärfungen zu weit gehen könnten

Hörnle argumentiert, dass einige der geplanten Regelungen möglicherweise zu weit gehen. Sie warnt davor, dass übermäßig strenge Strafvorschriften die Freiheit der Meinungsäußerung und künstlerische Ausdrucksformen unnötig einschränken könnten. Die Expertin betont, dass eine ausgewogene Herangehensweise notwendig ist, um sowohl Opferschutz als auch Grundrechte zu wahren.

Wo die Maßnahmen nicht weit genug reichen

Auf der anderen Seite kritisiert Hörnle, dass die Gesetzentwürfe in anderen Bereichen nicht weit genug reichen. Sie weist darauf hin, dass Lücken im Strafrecht bestehen bleiben, insbesondere bei der Verfolgung und Ahndung von digitaler Gewalt im internationalen Kontext. Die Expertin fordert umfassendere Lösungen, die technologische Entwicklungen und globale Netzwerke besser berücksichtigen.

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Das Interview unterstreicht die Dringlichkeit einer fundierten Debatte über digitale Gewalt. Hörnle plädiert für eine Reform, die über kurzfristige Reparaturen hinausgeht und langfristige, wirksame Strategien gegen Deepfakes und ähnliche Phänomene entwickelt. Die Diskussion bleibt aktuell, da die Gesetzgebung in diesem Bereich weiter voranschreitet.

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