Keine Fußfessel für Marius Borg Høiby: Gericht lehnt Antrag ab
Keine Fußfessel für Marius Borg Høiby

Ein Gericht in Oslo hat den Antrag von Marius Borg Høiby (29) abgelehnt, den Rest seiner Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel in seiner Wohnung zu verbringen. Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit sitzt seit Februar in Untersuchungshaft und hatte gehofft, die Zeit bis zum Urteil im Kreise seiner Familie verbringen zu können.

Høiby klagt über Isolation

Vor Gericht beklagte sich Høiby über die Haftbedingungen. „Ich sitze in Isolation im Gefängnis in Oslo und habe extrem wenig menschlichen Kontakt - zwei, drei Besuche pro Woche“, sagte er laut der Zeitung „Verdens Gang“. Um näher bei Freunden und Familie zu sein, wollte der Angeklagte in seiner Wohnung in der Residenz des Kronprinzenpaares auf das Urteil warten, das Anfang Juni erwartet wird.

Gericht sieht hohe Wiederholungsgefahr

Der Vergewaltigungs-Prozess gegen den 29-Jährigen war im März zu Ende gegangen. Schon seit Beginn der Verhandlung Anfang Februar sitzt Høiby in U-Haft. Er hatte gegen ein Kontaktverbot in Bezug auf eine Ex-Freundin verstoßen. Einen früheren Antrag auf Freilassung hatte das Gericht mit Verweis auf „die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr“ bereits abgelehnt. Auch die Fußfessel lehnte der zuständige Richter am Mittwoch wegen „erheblicher Wiederholungsgefahr“ ab.

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Fußfessel nur in seltenen Fällen

Nach einer Recherche der norwegischen Nachrichtenagentur NTB sitzen aktuell nur zwölf von fast 800 Personen ihre Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel ab. Für Høiby macht das Gericht nun keine dieser seltenen Ausnahmen. Der Sohn der Kronprinzessin muss also weiterhin in seiner Zelle bleiben.

Marius Borg Høiby droht lange Haftstrafe

In dem wochenlangen Mammut-Prozess war Høiby in 40 Punkten angeklagt. Allein 20 davon bezogen sich auf eine Ex-Freundin, gegen die ein Kontaktverbot besteht. Dem Norweger werden unter anderem vier Vergewaltigungen vorgeworfen. Die mutmaßlichen Opfer soll Mette-Marits Sohn bei den Taten gefilmt haben. Die Staatsanwälte hatten zum Ende des Prozesses sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Høibys Verteidiger hatten dagegen für eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. In Bezug auf die Vergewaltigungs-Anklagen solle er dagegen freigesprochen werden, meinten die Anwälte.

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