Greifswalderin provoziert mit bewusstem Schwarzfahren vor Gericht
Die 39-jährige Salome Krug aus Greifswald hat mit voller Absicht schwarz gefahren, um vor Gericht zu landen. Ihr Ziel ist es, dass Schwarzfahren in Deutschland straffrei wird. Der Prozessauftakt vor dem Greifswalder Amtsgericht glich eher einer öffentlichen Demonstration als einer klassischen Gerichtsverhandlung.
Show statt Strafprozess
Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn versammelten sich etwa ein Dutzend Unterstützer im Innenhof des Greifswalder Amtsgerichts. Salome Krug trug eine Kappe mit der Aufschrift „Ich will nicht in den Knast“ und machte mit ihren Anhängern Werbung für ihre Sache. Angeklagt ist sie wegen Erschleichung von Leistungen in vier Fällen des Schwarzfahrens mit der Deutschen Bahn.
Bei ihren Fahrten im Nah- und Fernverkehr hing sich Krug ein Schild um den Hals, auf dem deutlich zu lesen war: „Ich fahre frei. Ich habe kein gültiges Ticket.“ Auf dem ausgeklappten Teil des Schildes argumentierte sie, dass eine soziale und ökologische Verkehrswende nur mit einem kostenlosen und gut ausgebauten Verkehrsnetz funktionieren könne. Ihr zentrales Argument: Es könne keine Erschleichung von Leistungen vorliegen, wenn man niemanden täusche, da sie offen kommunizierte, kein Ticket zu besitzen.
Kuriositäten im Gerichtssaal
Der Prozess begann mit ungewöhnlichen Vorkommnissen. Salome Krug wollte als ihre zwei Wahlverteidiger einen Anwalt, der seine Zulassung verloren hatte, und eine juristisch ungebildete Person einsetzen. Richter Tränkmann genehmigte jedoch nur den ehemaligen Anwalt als Wahlverteidiger und lehnte die zweite Person wegen fehlender Qualifikation ab.
Die Angeklagte verweigerte Angaben zu ihrer Person, stellte aber den Antrag, das Verfahren einzustellen. In einer ausführlichen Stellungnahme argumentierte sie, dass der Paragraph 265a StGB zur Erschleichung von Leistungen verfassungswidrig sei. Sie kritisierte die fehlende Entnazifizierung der deutschen Justiz und betonte, dass die Deutsche Bahn durch ihre Fahrten keinen Schaden genommen habe. Richter Tränkmann behielt sich vor, über den Antrag später zu entscheiden.
Juristische Kampagne mit klarem Ziel
Salome Krug verfolgt mit ihrer Aktion eine gezielte juristische Kampagne. „Weil sich dann Staatsanwaltschaften und Gerichte mit unserem Verhalten auseinandersetzen müssen“, erklärt sie. Ihre Kritik richtet sich gegen die unnötige und teure Strafverfolgung sowie die Inhaftierung von armen Menschen, die sich keine Tickets für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr leisten können oder wollen.
Das Urteil im Fall Salome Krug soll Ende April fallen, voraussichtlich am 28. April. Für die Angeklagte steht jedoch fest: „Wenn es zu einem Urteil gegen mich kommt, werden wir durch alle Instanzen gehen“. Sie ist bereit, den Rechtsweg bis vor den Bundesgerichtshof auszuschöpfen, um ihr Ziel einer Straffreiheit für Schwarzfahren zu erreichen.
Der Fall zeigt, wie eine Einzelperson mit provokativen Aktionen das Justizsystem herausfordert und eine breitere gesellschaftliche Debatte über Mobilität, soziale Gerechtigkeit und Strafverfolgung anstößt. Die Unterstützung durch eine Gruppe von Sympathisanten unterstreicht die politische Dimension dieser ungewöhnlichen Gerichtsverhandlung.



