Fall Fabian: Vater und Angeklagte wieder ein Paar – Prozess in Rostock
Fall Fabian: Vater und Angeklagte wieder ein Paar

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow sind am dritten Verhandlungstag neue Details zur Beziehung des Vaters des Jungen mit der Angeklagten bekannt geworden. Der Vater gab vor dem Landgericht Rostock an, dass er und die 30-jährige Angeklagte wieder ein Paar seien. Die Beziehung habe sich im Januar im Gefängnis ergeben. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, Fabian im Oktober vergangenen Jahres aus Eifersucht mit einem Messer getötet zu haben.

Kommunikationsanalyse des Bundeskriminalamts

Der Vorsitzende Richter ging am dritten Prozesstag teils minutiös die Nachrichten vom Tag des Verschwindens Fabians durch. Das Bundeskriminalamt habe eigens eine Kommunikationsanalyse für den 35-jährigen Vater und die Beschuldigte erstellt. Demnach habe die Frau normalerweise wenig Interesse an der Familie oder dem Befinden des Mannes gezeigt. Am Tag des Verschwindens sei dies jedoch anders gewesen. Der Vater sagte, er habe sich nichts dabei gedacht. Das Gericht zog seine angeblichen Erinnerungslücken in Zweifel: Wenn das einzige Kind verschwinde, könne man sich vermutlich an jede Minute erinnern.

Beziehungsprobleme als mögliches Motiv

Die Anklage geht davon aus, dass Beziehungsprobleme mit Fabians Vater eine Rolle gespielt haben. Anhand der im Prozess präsentierten Nachrichten wurde deutlich, wie der Vater und die Angeklagte auch nach der Trennung ausgiebig die Probleme der Beziehung diskutiert hatten. „Sie drehen die Beziehung hin und her“, sagte der Richter. Dabei ging es wiederholt um das angespannte Verhältnis der Beschuldigten zur Familie von Fabians Vater. Sie störte sich etwa daran, dass er für Absprachen bezüglich des Sohnes Kontakt mit der Mutter hielt.

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Der Vater erklärte, weiterhin hinter der Angeklagten zu stehen. Die Beziehung habe sich im Gefängnis im Januar ergeben. Der Prozess soll in den kommenden Tagen fortgesetzt werden.

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  • Neue Details zur Beziehung zwischen Vater und Angeklagter
  • Kommunikationsanalyse des BKA ausgewertet
  • Eifersucht als mögliches Tatmotiv