Betrunkener Einbrecher in Rostocker Gartenlaube entdeckt: Polizei ermittelt
Betrunkener Einbrecher in Rostocker Gartenlaube entdeckt

Betrunkener Einbrecher in Rostocker Gartenlaube entdeckt: Polizei ermittelt

In einer Kleingartenanlage in Rostock-Lütten Klein hat die Polizei einen Einbrecher gestellt, der offenbar unter starkem Alkoholeinfluss stand. Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf besonders schweren Diebstahl dauern weiter an, wobei die Unschuldsvermutung selbstverständlich gilt.

Videokamera führt zur Entdeckung

Am späten Abend des 8. April, gegen 23.30 Uhr, erkannte die Eigentümerin einer Gartenparzelle in der Ostseeallee über ihre Videoüberwachung eine verdächtige Person an ihrer Laube. Sie informierte umgehend die Beamten, die daraufhin in die Kleingartenanlage ausrückten.

Polizeibekannter Mann in betrunkenem Zustand angetroffen

Vor Ort trafen die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Rostock einen 36-jährigen Mann an, der bereits wegen ähnlicher Delikte polizeibekannt ist. Interessanterweise war derselbe Mann noch am Nachmittag desselben Tages in derselben Anlage aufgefallen: Ein anderer Gartenbesitzer hatte ihn schlafend in einer aufgebrochenen Laube entdeckt und ebenfalls die Polizei gerufen.

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Der 36-Jährige, der keinen festen Wohnsitz hat, stand deutlich unter Alkoholeinfluss. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 1,32 Promille, was auf einen erheblichen Rauschzustand hindeutet.

Festnahme und Haftrichtervorführung

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft nahmen die Beamten den Mann vorläufig fest. Am darauffolgenden Tag wurde er einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf den Verdacht des besonders schweren Diebstahls, wobei alle rechtlichen Schritte sorgfältig beachtet werden.

Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung von Sicherheitsvorkehrungen wie Videokameras in Kleingartenanlagen, die in diesem Fall entscheidend zur schnellen Aufklärung beigetragen haben. Die Polizei setzt ihre Ermittlungen fort, um die genauen Umstände des Einbruchs vollständig aufzuklären.

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