Berlin: Haftstrafe für Angreifer jüdischen Studenten reduziert - Antisemitismus-Vorwurf nicht bestätigt
Berlin: Haftstrafe für Angreifer jüdischen Studenten reduziert

Berlin: Haftstrafe für Angreifer jüdischen Studenten reduziert

Mehr als zwei Jahre nach der brutalen Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira hat das Landgericht Berlin die Haftstrafe für den Angreifer Mustafa A. reduziert. Der 25-Jährige muss nun zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, statt der ursprünglich verhängten drei Jahre. Die Richterin Sinja Stachrowski betonte jedoch, dass das Gericht nicht feststellen konnte, ob die Tat einen antisemitischen Hintergrund hatte.

Die Attacke in Berlin-Mitte

Die Tat ereignete sich am 2. Februar 2024 in der Brunnenstraße in Berlin-Mitte, einem beliebten Ausgehviertel. Lahav Shapira, der seit 2002 in Deutschland lebt, war mit seiner Freundin unterwegs, als er von seinem früheren Kommilitonen Mustafa A. erkannt und angegriffen wurde. Shapira schilderte später, dass der Täter über Plakate an der Universität gesprochen habe, die vermutlich auf die entführten Israelis nach dem Terrorangriff auf Israel hinwiesen.

Der Angriff war äußerst brutal: Shapira wurde mit Fäusten niedergeschlagen und erlitt beim Versuch aufzustehen Tritte ins Gesicht. Die Folgen waren schwerwiegend – eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Der Student musste intensiv medizinisch behandelt werden und trägt bis heute körperliche und psychische Narben davon.

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Gerichtliche Auseinandersetzung um das Motiv

Mustafa A., der in Berlin geboren wurde und dessen Eltern aus dem Libanon stammen, gestand die Tat vor Gericht, bestritt jedoch stets eine antisemitische Motivation. „Es ging mir nicht um Politik, sondern das Miteinander unter Kommilitonen“, erklärte der ehemalige Lehramtsstudent der Freien Universität Berlin. Die Richter der ersten Instanz hatten dagegen von einem „antisemitischen Gewaltexzess“ gesprochen und dies als Hauptgrund für die ursprüngliche dreijährige Haftstrafe angeführt.

Im Berufungsverfahren änderte sich die Bewertung jedoch. Die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski stellte klar, dass das Landgericht Berlin keine ausreichenden Beweise für einen antisemitischen Hintergrund der Tat finden konnte. Dies führte zur Reduzierung der Strafe, obwohl die schwere Körperverletzung an sich unbestritten ist.

Folgen und Reaktionen

Die Entscheidung des Gerichts wirft Fragen auf, wie mit Gewalttaten umgegangen wird, bei denen mögliche politische oder ideologische Motive im Raum stehen. Lahav Shapira hatte nach der Attacke betont, dass er wegen seiner Unterstützung für Israel angegriffen worden sei. Die unterschiedliche Bewertung der Motive durch die beiden Gerichtsinstanzen zeigt die Komplexität solcher Fälle.

Mustafa A. muss nun seine Haftstrafe antreten, auch wenn diese geringer ausfällt als ursprünglich verhängt. Der Fall bleibt ein Beispiel für die Herausforderungen im Umgang mit Gewalt im öffentlichen Raum und der juristischen Bewertung von Tatmotiven in einer gesellschaftlich polarisierten Zeit.

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