Berliner Student scheitert mit Klage gegen Universität wegen Antisemitismus-Schutz
Der Nahost-Konflikt entlädt sich zunehmend auch an deutschen Hochschulen. Antisemitische Parolen, Besetzungen und sogar körperliche Angriffe gehören mittlerweile zum bedrückenden Alltag an Berliner Universitäten. Ein jüdischer Student fühlte sich nicht mehr sicher und zog vor Gericht, um die Freie Universität Berlin zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten. Doch das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage als unzulässig ab.
Klage aus formellen Gründen abgewiesen
Der 32-jährige Lahav Shapira, Bruder des bekannten Comedians Shahak Shapira, hatte die Klage eingereicht, nachdem er im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und schwer verletzt worden war. Der Vorsitzende Richter Edgar Fischer erklärte, dass das Berliner Hochschulgesetz die Universität zwar verpflichte, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen. Es sehe jedoch keine individuell einklagbaren Rechte vor, sondern lediglich „allgemeine Pflichten der Hochschule“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Shapira und seine Anwälte erwägen, das Thema von der nächsten Instanz klären zu lassen, wollen jedoch zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten.
Universität verweist auf bestehende Maßnahmen
Die Freie Universität Berlin verwies vor Gericht auf ihr umfassendes Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, wie es das Gesetz fordert. Zudem existiere eine „Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung“ sowie eine spezielle Antidiskriminierungssatzung. Universitätspräsident Günter M. Ziegler betonte: „Studierende müssen sich an der Freien Universität ohne Angst vor Ausgrenzung oder Bedrohung bewegen können.“
Doch Shapiras Anwalt Christoph Köhler sieht dies kritisch: „An der Freien Universität hat sich ein Klima ausgebreitet, das antisemitisch geprägt ist.“ Sein Mandant werde durch diese Atmosphäre aktiv an seinem Studium gehindert. Der Angriff der islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel habe die Situation an den Hochschulen zusätzlich verschärft.
Parallel laufendes Berufungsverfahren zum Angriff
Der ursprüngliche Angriff auf Shapira beschäftigt derzeit parallel auch das Landgericht Berlin. Der Angreifer, ein ehemaliger Lehramtsstudent der FU, der inzwischen als Vertriebsmitarbeiter arbeitet, hatte Berufung gegen seine Verurteilung zu einer dreijährigen Haftstrafe eingelegt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als „antisemitischen Gewaltexzess“ gewertet.
Der 25-Jährige bestreitet eine politische Motivation, räumte die Gewalttat jedoch ein und entschuldigte sich vor Gericht bei Shapira, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt. Staatsanwalt Marc-Alexander Liebig geht weiterhin von einer antisemitischen Tat aus. Wegen der langen Zeit, die inzwischen seit der Tat vergangen ist, plädierte er auf eine etwas geringere Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Das Gericht will sein Urteil am 13. April verkünden.
Reaktionen aus der Politik
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Zugleich betonte er, dass sich das Gericht seine Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Richter Fischer erklärte dazu: „Wir haben es uns nicht einfach gemacht.“ Shapira habe eindrücklich vor Gericht geschildert, welche Folgen der Angriff der Hamas für den Hochschulalltag habe.
Gegen konkretes rechtswidriges Handeln anderer Menschen könne der Kläger jedoch auf andere Weise vorgehen, etwa auf Grundlage des Hochschulordnungsgesetzes oder des allgemeinen Polizei- und Ordnungsgesetzes. Die Universität betonte, dass sie ihre präventive Schutzarbeit fortsetzen werde. Die Debatte um angemessenen Schutz vor antisemitischer Diskriminierung an deutschen Hochschulen bleibt damit weiterhin aktuell.



