Über 600.000 Euro Bußgeld: An diesen Schulen wird in München am häufigsten geschwänzt
Im Jahr 2025 mussten Schulschwänzer in München Bußgelder in Höhe von über 600.000 Euro bezahlen. Diese Summe resultiert aus 2128 verhängten Bußgeldbescheiden, die im Rahmen von 2844 eingeleiteten Verfahren ausgestellt wurden. Die Bußgelder variieren je nach Verstoß zwischen 5 und 1000 Euro.
Fehlende zentrale Daten in Bayern
Das bayerische Kultusministerium erhebt keine zentralen Statistiken zu Schulschwänzen. Die Erfassung von Fehlzeiten liegt in der Verantwortung der einzelnen Schulen, die sich bei Bedarf an Schulaufsichtsbehörden oder Kreisverwaltungsbehörden wenden können. Von einem zentralen Meldeverfahren wird aufgrund des erwarteten Verwaltungsaufwands abgesehen.
Verteilung der Anzeigen nach Schulformen
Besonders auffällig ist die Verteilung der Bußgeldverfahren nach Schulformen. An Gymnasien und Wirtschaftsschulen gab es kaum Anzeigen, während Berufsschulen mit 1179 Anzeigen an der Spitze stehen. Es folgen Mittelschulen (812 Anzeigen), Grundschulen (624 Anzeigen) und Förderschulen (136 Anzeigen).
Steigende Zahlen in der Region
Nicht nur in München, sondern auch im Landkreis München und in Nürnberg ist ein Anstieg der Bußgeldverfahren zu verzeichnen. Im Landkreis München stieg die Zahl von 71 Fällen im Jahr 2022 auf 247 Fälle im Jahr 2025. In Nürnberg gab es 1848 Anzeigen im Jahr 2025, verglichen mit 1529 im Vorjahr.
Gründe für das Schulschwänzen unklar
Zu den konkreten Gründen für das Schulschwänzen liegen kaum belastbare Daten vor. Das Kultusministerium betont, dass aus pädagogischer und psychologischer Sicht eine differenzierte Betrachtung notwendig ist, beispielsweise bei Schulangst oder Schulphobie. Schulen ergreifen Maßnahmen wie die Einbeziehung von Schulpsychologen oder Beratungslehrkräften, bevor Bußgelder verhängt werden.
Unterstützungsangebote für Schulen
In Bayern stehen den Schulen mehr als 1800 Beratungslehrkräfte und über 1100 Schulpsychologen zur Verfügung. Zusätzlich können die neun Staatlichen Schulberatungsstellen kontaktiert werden. Als letztes Mittel kommt in seltenen Fällen der Schulzwang in Betracht.



