Klage jüdischen Studenten gegen FU Berlin abgewiesen: Kein individueller Anspruch auf Schutz
Klage jüdischen Studenten gegen FU Berlin abgewiesen

Klage jüdischen Studenten gegen Freie Universität Berlin abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität Berlin (FU) aus formellen Gründen abgewiesen. Der Student Lahav Shapira hatte die Hochschule verklagt, weil er sich aufgrund antisemitischer Diskriminierung nicht mehr sicher fühlt und einen besseren Schutz einfordert.

Kein individueller Anspruch auf Diskriminierungsschutz

Die Richter stellten in ihrem Urteil klar, dass das Berliner Hochschulgesetz die Universität zwar verpflichtet, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen. Dieser gesetzliche Auftrag vermittle jedoch dem einzelnen Studenten kein individuelles Recht auf konkrete Schutzmaßnahmen. „Die allgemeine Verpflichtung der Hochschule begründet keine subjektiven Ansprüche für Einzelpersonen“, so die Begründung des Gerichts.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik haben die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, zugelassen. Dies unterstreicht die Relevanz der Frage, wie Hochschulen mit antisemitischen Vorfällen umgehen müssen.

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Hintergrund: Angriff auf Studenten in Berlin-Mitte

Lahav Shapira hatte die Klage eingereicht, nachdem er im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden war. Der heute 32-Jährige wirft der Freien Universität Berlin vor, nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung zu unternehmen. Der Angriff beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin, wo der Täter Berufung gegen seine Verurteilung zu einer dreijährigen Haftstrafe eingelegt hat.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den inzwischen 25-jährigen Angreifer in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als „antisemitischen Gewaltexzess“ gewertet. Dieser Fall verdeutlicht die angespannte Situation an Berliner Hochschulen, wo der Gaza-Krieg regelmäßig zu Protesten und Konflikten führt.

Debatte um Sicherheit und Diskriminierungsschutz

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wirft grundsätzliche Fragen zum Schutz von Minderheiten an Universitäten auf. Während die FU Berlin ihrer gesetzlichen Pflicht zur Diskriminierungsprävention nachkommen muss, bleibt unklar, wie Einzelpersonen bei konkreten Bedrohungen rechtlich vorgehen können. Die Klage von Lahav Shapira zeigt die Herausforderungen, mit denen jüdische Studenten im aktuellen politischen Klima konfrontiert sind.

Experten erwarten, dass die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht weitere Klarheit zu den Verantwortlichkeiten von Hochschulen im Umgang mit Antisemitismus bringen wird. Bis dahin bleibt die Situation für betroffene Studenten rechtlich unsicher, obwohl die Universitäten zu Schutzmaßnahmen verpflichtet sind.

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