Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben nach einer monatelangen Hängepartie am Montag die Zulassung für ihre neue Superstraßenbahn erhalten. Allerdings gilt diese nur für eine Fahrtrichtung und auf wenigen Streckenabschnitten. Dies geht aus einer BVG-internen Dienstanweisung hervor, die seit dem Mittag des 23. Juni in Kraft ist.
Pannenserie bei der Premierenfahrt
Die Mega-Blamage für die BVG ereignete sich im Februar, als die Premierenfahrt der Superstraßenbahn kurzfristig abgesagt werden musste, weil die erforderliche Zulassung fehlte. Nun liegt die Genehmigung vor, allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Der Zug darf nur in eine Richtung verkehren, was den Einsatz im regulären Linienverkehr stark limitiert.
Weitere Probleme und Auflagen
Neben der Richtungsbeschränkung gibt es zusätzliche Auflagen. Die Superstraßenbahn darf nur auf bestimmten Streckenabschnitten fahren, die von der Aufsichtsbehörde freigegeben wurden. Die genauen Gründe für die Einschränkungen wurden nicht öffentlich genannt, dürften aber mit Sicherheitsbedenken oder technischen Mängeln zusammenhängen.
Die BVG selbst äußerte sich bislang nicht offiziell zu den Details der Zulassung. Ein Sprecher erklärte jedoch, man arbeite daran, die volle Zulassung für beide Richtungen und alle Strecken zu erreichen. Die interne Dienstanweisung zeigt, dass der Betrieb der Superstraßenbahn vorerst nur unter strengen Auflagen möglich ist.
Auswirkungen auf den Fahrplan
Für Fahrgäste bedeutet dies, dass die Superstraßenbahn vorerst nicht wie geplant im Regelbetrieb eingesetzt werden kann. Die BVG muss den Fahrplan anpassen und sicherstellen, dass die Bahn nur auf den zugelassenen Abschnitten verkehrt. Ob und wann die volle Zulassung erteilt wird, bleibt ungewiss.
Die Superstraßenbahn, die als eines der modernsten Fahrzeuge der BVG gilt, sollte eigentlich den Nahverkehr in Berlin revolutionieren. Doch die technischen und bürokratischen Hürden haben das Projekt immer wieder verzögert. Nun hofft die BVG, die Probleme schnell zu lösen, um die Bahn endlich im regulären Dienst einsetzen zu können.



