Das Amtsgericht Tiergarten hat einen 28-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der Angeklagte war mit 98 Kilometern pro Stunde durch Berlin-Neukölln gerast und hatte dabei einen 67-jährigen Fußgänger getötet. Das Gericht sprach ihn am Mittwoch der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig.
Unfallhergang und Urteilsbegründung
Der Unfall ereignete sich am Abend des 26. Juni 2024. Der 28-Jährige war nach einem Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft bei der Europameisterschaft mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. In einer belebten Gegend im Innenstadtbereich kollidierte er frontal mit einem 67-jährigen Mann, der gerade die Straße überquerte. Der Fußgänger wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.
Richter Markus Seeling betonte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe ein „gravierendes Fehlverhalten“ gezeigt. Er sei mit nahezu doppelter erlaubter Geschwindigkeit gefahren. Einem Gutachten zufolge wäre der Zusammenstoß bei Einhaltung der vorgeschriebenen 50 km/h vermeidbar gewesen. Zudem habe der Angeklagte sich nach dem Unfall in das Auto eines Bekannten gesetzt und sei geflohen. Dass er sich erst etwa eine Stunde später in Begleitung seines Vaters bei der Polizei gestellt habe, wertete das Gericht als strafmildernd.
Geständnis und Reue des Angeklagten
Der arbeitslose Angeklagte, der noch im Elternhaus wohnt, gab in dem Prozess an, er habe schnell zu seiner Freundin gewollt, die ihn unter Druck gesetzt habe. Als die Ampel auf Grün sprang, habe er stark beschleunigt. Er räumte ein, dass das zu schnelle Fahren und das Entfernen vom Unfallort „riesige Fehler“ gewesen seien. Er habe unter Schock gestanden.
Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie eine dreijährige Führerscheinsperre gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe nach Ermessen des Gerichts und eine einjährige Sperre beantragt. Das Gericht verhängte schließlich eine Sperrfrist von zweieinhalb Jahren, bevor der Mann wieder eine Fahrerlaubnis beantragen darf.



