Leopoldina warnt: EU-Pestizidpläne gefährden Gesundheit und Umwelt
Leopoldina warnt vor EU-Pestizidplänen

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat sich gegen die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ausgesprochen. In einer aktuellen Stellungnahme warnt die Leopoldina vor einer Schwächung des Schutzes von Mensch und Umwelt und fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Beibehaltung der bestehenden Regelungen einzusetzen.

Unbefristete Zulassung geplant

Die EU-Kommission plant, die bisher geltenden Zulassungsfristen für Pflanzenschutzmittel wie Insektizide, Fungizide und Herbizide – darunter auch Glyphosat – deutlich zu lockern. Künftig sollen Wirkstoffe zeitlich unbegrenzt genehmigt werden können. Bislang gelten Genehmigungen laut Umweltbundesamt für einen Zeitraum von 7 bis 15 Jahren und müssen anschließend unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erneuert werden. Die Kommission begründet ihre Pläne mit einer Entlastung der Behörden, einer Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren sowie einer Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.

Kritik der Leopoldina

„Es ist fraglich, ob das bisherige Schutzniveau durch die geplante unbefristete Wirkstoffgenehmigung tatsächlich gewahrt werden kann“, heißt es in der Stellungnahme der Leopoldina. Seit 2009 hätten mindestens 165 vormals zugelassene Wirkstoffe ihre Zulassung verloren – teilweise aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und strengerer Bewertungsmaßstäbe. Die Akademie betont, dass befristete Zulassungen und regelmäßige Neubewertungen ein wesentliches Element eines lernfähigen Regulierungssystems seien. Neue Daten, veränderte Belastungssituationen und fortentwickelte Bewertungsmethoden könnten künftig nicht mehr systematisch berücksichtigt werden.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Besonders kritisiert die Leopoldina, dass die geplante Neuregelung die Auswirkungen auf besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere oder chronisch Kranke vernachlässigt. „Auch würden neue Befunde zu Umweltverhalten und -effekten nicht mehr systematisch in die Bewertung einfließen“, schreibt die Akademie. Sie bilanziert: „Insgesamt vernachlässigt der Vorschlag, dass wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zur Nichtzielwirkung häufig erst nach der Zulassung entstehen.“

Verlängerte Verkaufsfristen problematisch

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Verlängerung der Frist, in der Pestizid-Produkte nach dem Ende ihrer Zulassung noch verkauft und aufgebraucht werden dürfen. Statt bisher 1,5 Jahren sollen künftig 3 Jahre erlaubt sein. Die Leopoldina hält dies für problematisch mit Blick auf Gesundheits- und Umweltrisiken. „Sie verlängert vermeidbare Expositionen gegenüber Stoffen, deren Risiken bereits als inakzeptabel eingestuft wurden“, so die Begründung.

Bereits bestehende Defizite

Die Leopoldina weist darauf hin, dass die aktuelle Pflanzenschutzmittelzulassung bereits heute Defizite beim Schutz von Mensch und Umwelt aufweise. Dazu gehörten die unzureichende Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Pflanzenschutzmitteln sowie zusätzlicher Stressoren wie klimatischen Bedingungen.

Beispiel Glyphosat

Ein bekanntes Beispiel ist das umstrittene Pestizid Glyphosat, das die EU-Kommission nicht als gefährlich einstuft. Glyphosat ist ein Totalherbizid, das nahezu alle grünen Pflanzen schädigt und seit Mitte der 1970er-Jahre vor allem unter dem Handelsnamen „Roundup“ verwendet wird. Die EU hat die Genehmigung für Glyphosat zuletzt bis Ende 2033 verlängert. In einigen Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, sind Anwendungen in Haus- und Kleingärten sowie auf öffentlichen Flächen verboten oder stark eingeschränkt.

Glyphosat ist auch deshalb ein bezeichnendes Beispiel, weil eine Studie aus dem Jahr 2000, die eine zentrale Rolle in der Sicherheitsdebatte spielte, Ende 2025 von der Fachzeitschrift „Regulatory Toxicology and Pharmacology“ formell zurückgezogen wurde. Das Papier galt als wichtiges Argument für die Behauptung des damaligen Herstellers Monsanto, dass Roundup und Glyphosat nicht krebserregend seien. Der Verlag Elsevier erklärte, es sei unklar, ob die gezogene Schlussfolgerung tatsächlich korrekt sei. Bedenken gab es hinsichtlich der Urheberschaft, der Gültigkeit der Ergebnisse sowie potenzieller Interessenkonflikte der Autoren.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration