Blauzungenkrankheit: Ganz Hessen zur Sperrzone erklärt
Blauzungenkrankheit: Hessen ist jetzt Sperrzone

Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit in einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda hat der Landkreis Kassel bekannt gegeben, dass nun das gesamte Bundesland Hessen als Sperrzone ausgewiesen ist. Dieser Schritt folgt auf frühere Ausbrüche der Tierseuche im Saarland und in der Eifel sowie im Februar dieses Jahres im südhessischen Kreis Bergstraße.

Anpassung der Sperrzone

Die bereits bestehende Sperrzone mit Handelsrestriktionen musste nach dem neuen Fall im Kreis Fulda erweitert werden. Nun ist auch der bisher noch nicht vollständig betroffene Landkreis Kassel vollständig erfasst. Laut EU-Vorgaben müssen um betroffene Tierhaltungen herum Sperrzonen mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet werden. Für den Transport von Tieren empfänglicher Arten aus der Sperrzone heraus gelten strenge EU-Auflagen, während innerhalb der Sperrzone keine Handelsbeschränkungen bestehen.

Betroffene Tierarten

Das Blauzungenvirus wird durch kleine blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen und befällt Wiederkäuer. Zu den empfänglichen Tieren zählen Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Lamas und Alpakas können infiziert werden. Für Menschen ist das Virus ungefährlich, jedoch leiden infizierte Tiere schwer unter der Krankheit.

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Symptome und Impfung

Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind hohes Fieber, Apathie, Fressunlust aufgrund von Schwellungen und Entzündungen an der Zunge sowie Lahmheit. Auch Missbildungen oder Aborte bei Nachwuchs können auftreten. Der Landkreis Kassel weist darauf hin, dass das Virusgeschehen sogar zu Todesfällen führen kann. Eine Impfung gegen das Virus ist möglich und kann die klinischen Symptome deutlich abschwächen sowie Todesfälle verhindern. Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz rät allen Tierhaltern dringend, ihre empfänglichen Tiere impfen zu lassen.

Aktuelle Regelungen

Derzeit gelten die Einschränkungen ausschließlich für die Blauzungenkrankheit BTV-8. Für die Variante BTV-3 bestehen innerhalb Deutschlands keine Beschränkungen für die Verbringung von Tieren. Tierhalter in Hessen sollten die Entwicklungen genau verfolgen und bei Verdacht auf eine Infektion umgehend einen Tierarzt konsultieren.

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