In Australien haben die Behörden einen Rekordfund gemacht: Mehr als 100.000 exotische Kakerlaken wurden bei einem gewerblichen Züchter im Bundesstaat New South Wales beschlagnahmt. Es handelt sich um den bislang größten Fund illegal gehaltener Wirbelloser in der Geschichte des Landes. Die Insekten haben einen geschätzten Wert von bis zu 200.000 australischen Dollar, umgerechnet rund 120.000 Euro.
Welche Kakerlakenarten wurden gefunden?
Bei den sichergestellten Tieren handelt es sich unter anderem um Argentinische Schaben und Madagaskar-Fauchschaben. Diese Arten sind vergleichsweise groß, nährstoffreich und leicht zu vermehren. Aufgrund dieser Eigenschaften werden sie häufig als Futtertiere für Reptilien, Amphibien und bestimmte Fischarten gezüchtet. In Australien jedoch ist die Einfuhr, Haltung, Zucht und der Verkauf dieser exotischen Schaben streng verboten.
Warum sind exotische Kakerlaken in Australien verboten?
Australien verfügt über eines der strengsten Biosicherheitsgesetze der Welt. Als isolierter Inselkontinent mit einer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt versucht das Land seit Jahrzehnten, die Einschleppung fremder Arten, Schädlinge und Krankheitserreger zu verhindern. Die Behörden befürchten, dass eingeführte Tiere und Pflanzen heimische Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringen, seltene Arten verdrängen oder der Landwirtschaft erheblichen Schaden zufügen könnten.
Risiken für die Umwelt
Das Umweltministerium warnte, dass die exotischen Schaben nie einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wurden. Sollten sie in die Natur gelangen, könnten sie Krankheiten verbreiten oder einheimische Spezies gefährden. „Wir nehmen unsere Aufgabe, Australiens einzigartige Biodiversität zu schützen und Verstöße gegen das nationale Umweltrecht zu ahnden, sehr ernst“, wurde ein Ministeriumssprecher zitiert.
Was passiert jetzt mit den Kakerlaken?
Die beschlagnahmten Tiere sollen nun vernichtet werden. Reptilienbesitzer wurden aufgefordert, statt exotischer Arten legale Futterinsekten wie Grillen oder heimische Schaben zu verwenden. Ob gegen den Züchter Anklage erhoben wird, wurde zunächst nicht bekannt. Die Behörden betonen, dass die Einhaltung der Biosicherheitsvorschriften oberste Priorität habe.



