Eltern, die ihre Kinder vor dem offiziellen Ferienbeginn in den Urlaub schicken, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. In Berlin und Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro, wenn schulpflichtige Kinder unentschuldigt fehlen. Die Sommerferien starten in beiden Ländern am 9. Juli und enden am 22. August.
Keine Ferienverlängerung auf eigene Faust
Die Berliner Ausführungsvorschrift zur Schulbesuchspflicht stellt klar: „Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht genehmigt werden, es sei denn, es handelt sich um einen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall.“ Ein vorzeitiger Urlaubsantritt oder eine verspätete Rückkehr gelten nicht als solche Ausnahmen. Auch in Brandenburg sind private Reisegründe oder günstigere Reisemöglichkeiten kein Grund für eine Beurlaubung, wie das Bildungsministerium mitteilt.
„In besonders begründeten Einzelfällen ist jedoch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zulässig, etwa, wenn die Eltern den Urlaub aus beruflichen Gründen nachweislich nicht in der unterrichtsfreien Zeit antreten können“, teilt das Ministerium mit. Ein schulärztliches Gutachten kann in Berlin ebenfalls eine Ausnahme ermöglichen, wenn eine Reise aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist und nicht in den Ferien stattfinden kann.
Bußgelder staffeln sich nach Fehltagen
In Berlin richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach der Anzahl der unentschuldigten Fehltage. Das Bezirksamt Reinickendorf gibt folgende Staffelung an: Bis zum fünften Tag werden 10 Euro pro Tag fällig, ab dem sechsten Tag 15 Euro und ab dem 21. Tag 20 Euro pro Tag. In Brandenburg können die Bußgelder bis zu 2.500 Euro betragen, festgesetzt durch die Landkreise oder kreisfreien Städte im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.
Unentschuldigtes Fehlen wird zudem im Zeugnis vermerkt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg weist darauf hin, dass Schüler bei eigenmächtiger Ferienverlängerung oft von ihren Eltern krank gemeldet werden. „Bußgelder werden nur verhängt, wenn Eltern ein vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann, das zu unentschuldigten Fehlzeiten ihrer Kinder führt“, so das Bezirksamt. In Lichtenberg wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen, mindestens eine zweite, bevor ein Bußgeld verhängt wird.
Kontrollen an Flughäfen und Bahnhöfen
Die Bundespolizei hat in den vergangenen Jahren stichprobenartig Familien mit schulpflichtigen Kindern an Flughäfen und Bahnhöfen kontrolliert, teilt das Bezirksamt Mitte mit. Grundsätzlich werden alle Schulversäumnisse durch die Schulen beim Schul- und Sportamt angezeigt. Die Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch liegt bei den Erziehungsberechtigten, wie die Schulgesetze beider Länder festlegen.



