Diskriminierung in Deutschland erreicht Rekordhoch: 13.067 Fälle gemeldet
Rekord bei Diskriminierungsfällen: 13.067 Meldungen

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat für das Jahr 2025 einen neuen Höchststand an gemeldeten Diskriminierungsfällen registriert. Insgesamt wandten sich 13.067 Menschen an die Beratungsstelle, weil sie sich aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts, Alters oder anderer Merkmale benachteiligt fühlten. Dies entspricht einem Anstieg von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman bekannt gab.

Rassistische Diskriminierung als häufigster Grund

Mit 4.571 Fällen entfielen 43 Prozent aller Anfragen auf rassistische Diskriminierung. Ataman erklärte: „Rassistische Einstellungen verfestigen sich und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung.“ Dies umfasse rassistische Beleidigungen, Abwertungen oder Benachteiligungen etwa am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen. Solche Vorfälle schadeten nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt.

Weitere Diskriminierungsformen

27 Prozent der Anfragen (3.015 Fälle) bezogen sich auf eine mutmaßliche Benachteiligung aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit. Rund 22 Prozent (2.407 Fälle) betrafen Diskriminierung wegen des Geschlechts. Die meisten Diskriminierungserfahrungen wurden im Arbeitsumfeld gemeldet (3.600 Anfragen), etwa durch diskriminierende Stellenausschreibungen oder Absagen. An zweiter Stelle folgten Benachteiligungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, wie beim Einkaufen oder der Wohnungssuche.

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Beratung und rechtlicher Rahmen

Die Antidiskriminierungsstelle bietet Beratung bei vermuteten Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 in Kraft ist. Die Zahl der Fälle hänge auch davon ab, wie viele Menschen in solchen Situationen Hilfe suchten. Die Beratung solle über den Schutz des Gesetzes informieren. Bei Verstößen könne nach Zivilrecht geklagt werden, etwa auf Entschädigung. Kontakte mit staatlichen Stellen fallen nicht unter das AGG.

Geplante AGG-Reform

Anfang Mai brachte das Bundeskabinett eine Reform des AGG auf den Weg. Kernpunkt ist eine Fristverlängerung: Künftig sollen Betroffene vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Ataman hält die Novelle jedoch für unzureichend und fordert weitergehende Maßnahmen.

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