Pflegekinder in Berliner Wohngruppe misshandelt: Haftstrafe
Pflegekinder misshandelt: Haftstrafe für Erzieher

Vier Geschwister sind über einen Zeitraum von neun Jahren in einer Wohngruppe schwer misshandelt worden. Fast sieben Jahre nach der Auflösung des Projekts wurde der damalige Leiter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Landgericht Berlin sprach den 45-jährigen Erzieher der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen schuldig.

Alltägliche Gewalt und Angst

„Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspürt“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe sogenannte Polizeigriffe angewandt, die Kinder ständig an den Haaren gezogen, sie beleidigt und häufig nachts wegen Vorkommnissen am Tage geweckt und aus den Betten gezerrt. Es sei zu Schlägen und teils erheblichen Verletzungen gekommen. Ein Junge sei im Alter von fünf oder sechs Jahren vom Angeklagten viel zu heiß geduscht worden. Das Kind erlitt Verbrühungen am Rücken und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Überforderung führte zu Gewalt

Die Übergriffe ereigneten sich laut Anklage von Februar 2010 bis August 2019 in Berlin-Spandau und in Oranienburg (Landkreis Oberhavel). Die Geschwister – anfangs zwischen zwei und acht Jahre alt – lebten damals in einer familienanalogen Wohngruppe unter der Leitung des Angeklagten und seiner Ehefrau. Beide waren jedoch kurz nach Abschluss ihrer Erzieherausbildung ohne Erfahrung. Es habe keine wesentlichen Unterstützungsangebote durch den Träger gegeben und kaum Kontrollen. Die Kinder hätten so nicht untergebracht werden dürfen, hieß es im Urteil.

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Als die Wohngruppe eröffnet wurde, sei der Angeklagte „hoch motiviert und mit guter Absicht eingestiegen“. Doch bald geriet er in eine Überforderungssituation – „es war anstrengend und es hat nicht lange gedauert, dass Gewaltvorfälle begannen“. Der Angeklagte sei ein Machtmensch gewesen, der die Regeln bestimmen wollte. Die alltägliche körperliche und psychische Gewalt habe bei zwei der vier Kinder zu Entwicklungsstörungen geführt.

Jahrelange Verzögerung im Verfahren

Das Verfahren kam 2019 ins Rollen, als das älteste Mädchen erste Vorwürfe erhob und damit die Notbremse zog, so das Gericht. Auch ihre Geschwister berichteten danach über Vorfälle. Die Wohngruppe konnte nicht aufrechterhalten werden. 2020 wurden die Kinder von der Polizei vernommen, danach geschah lange nichts – „die Akten lagen rum“. Wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erklärte das Gericht vier Monate der verhängten Strafe als vollstreckt.

Geständnis und Urteil

Im Strafmaß berücksichtigte das Gericht das Geständnis des Angeklagten. Er habe damit das Verfahren für die Kinder vereinfacht – „sie mussten sich im Prozess nicht einer langen Befragung stellen“. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert, jedoch keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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