Linke befürchtet Chaos durch Kommunalerprobungsgesetz in Sachsen
Die Linke im Sächsischen Landtag hat scharfe Kritik am geplanten Kommunalerprobungsgesetz geäußert. Sie befürchtet, dass das Gesetz zu einem regelrechten Chaos in den Städten und Gemeinden führen könnte. Das Gesetz soll Kommunen die Möglichkeit geben, vorübergehend von landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen, um neue Lösungen für ihre Aufgaben zu testen.
Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte das Gesetz Ende April vorgestellt und als großen Schritt für mehr Freiheit und Experimentierfreude in den Kommunen gelobt. „Mit diesem Gesetz erhalten die Städte und Gemeinden den Freiraum und die Experimentiermöglichkeit, um innerhalb von Sonderprojekten Standards und Vorgehensweisen der Verwaltung für Bürger und Unternehmen moderner, digitaler und unkomplizierter zu gestalten“, so Schuster. Laut Innenministerium wird damit ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages umgesetzt – Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Eigenverantwortung.
Linke: Gesetz würde Landesrecht faktisch außer Kraft setzen
Der Linke-Politiker Rico Gebhardt sieht die Sache jedoch völlig anders. „Ich kann verstehen, dass die Staatsregierung möglicherweise überholte Regeln suchen und abschaffen will, um die Kommunen zu entlasten. Dieser Entwurf geht aber weit darüber hinaus. Er erlaubt es Bürgermeistern, Landräten und Verwaltungsapparaten, einen erheblichen Teil des Landesrechts faktisch außer Kraft setzen zu lassen“, kritisierte Gebhardt. Die Formulierungen des Gesetzes seien so weitgehend und unbestimmt, dass Ministerien entsprechende Anträge nur in Ausnahmefällen ablehnen könnten. Der Landtag als Gesetzgeber bleibe außen vor.
Kein geordneter Bürokratieabbau, sondern Chaosstiftung
Gebhardt zufolge müssten auch die Gemeinde- und Kreisräte eingebunden werden. Ehrenamtliche kommunale Mandatsträger seien auf transparente Verfahren, nachvollziehbare Entscheidungen sowie Informations- und Kontrollrechte angewiesen. „Für Bürgerinnen und Bürger hätte das Gesetz ebenfalls erhebliche Folgen. Wenn sogar Standards für Beteiligung und Transparenz unter 'Experimentiervorbehalt' stünden, entstehe ein kaum überschaubarer Flickenteppich. Dann gelten Regeln in manchen Städten oder Landkreisen noch, während sie in der Nachbarkommune außer Kraft sind. Das wäre kein geordneter Bürokratieabbau, sondern Chaosstiftung“, warnte der Linke-Politiker.
Linke sehen Standards in Frage gestellt
„Genauso gut könnte die Staatsregierung alle Geländer entfernen lassen, um anhand von Abstürzen herauszufinden, welche notwendig sind“, brachte Gebhardt einen drastischen Vergleich. Wenn gesetzliche Regelungen tatsächlich unnötig oder überholt sind, könne nur der Gesetzgeber sie ändern oder aufheben. Ministerien seien dazu nicht ermächtigt. „Städte, Gemeinden und Landkreise leiden nicht unter zu viel Demokratie, sondern an Unterfinanzierung, Personalmangel, Investitionsstau und Aufgabenüberlastung. Statt diese strukturellen Ursachen anzugehen, stellt die Staatsregierung demokratische und rechtsstaatliche Standards infrage“, so Gebhardt abschließend.



