Kinderkrankentage: Frauen übernehmen weiterhin Hauptlast
Kinderkrankentage: Frauen übernehmen Hauptlast

Wenn Kinder krank sind und zu Hause betreut werden müssen, bleiben dafür einer aktuellen Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zufolge nach wie vor überwiegend berufstätige Frauen dem Arbeitsplatz fern. Fast drei Viertel aller Kinderkrankentage im vergangenen Jahr, genau 73 Prozent, wurden von weiblichen Kassenmitgliedern in Anspruch genommen. Dies ergab eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK auf Basis eigener Versichertendaten. Bundesweit lag der Anteil der Männer bei lediglich 27 Prozent. Besonders niedrig war der Männeranteil in Bayern mit 23 Prozent, während er in Sachsen mit fast 31 Prozent am höchsten ausfiel.

Ungleiche Verteilung der Care-Arbeit

Carola Reimann, die Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, betonte, dass die Daten aus allen Bundesländern für das Jahr 2025 deutlich machten, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt sei. „Eltern sollten frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause versorgt und wer seiner Erwerbstätigkeit nachgeht“, erklärte sie. Gleichzeitig wünschte sie sich, dass Männer häufiger von ihrem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankentage Gebrauch machen würden.

Leistungen der Krankenkasse

Gesetzlich versicherte Eltern haben die Möglichkeit, für ihre ebenfalls gesetzlich mitversicherten Kinder unter zwölf Jahren Krankengeld zu beantragen, wenn das Kind erkrankt ist und die Eltern deshalb nicht arbeiten können. Pro Kind und Elternteil stehen dafür jährlich 15 Tage zur Verfügung, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes und gleicht so den Großteil des Verdienstausfalls aus. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil und für Alleinerziehende auf bis zu 70 Arbeitstage jährlich, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt.

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Voraussetzung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist, dass der betreuende Elternteil und das Kind gesetzlich versichert sind. Ist das Kind hingegen privat versichert, etwa über den anderen Elternteil, entfällt der Anspruch. Arbeitgeber dürfen zudem nicht verlangen, dass Beschäftigte vor der Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen zunächst Überstunden oder Zeitguthaben abbauen.

Rückgang der Fallzahlen

Die Zahl der Anträge auf Kinderkrankengeld ist bei der AOK im vergangenen Jahr leicht gesunken. Während 2024 noch 4,8 Prozent der anspruchsberechtigten Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld beantragten, waren es 2025 nur noch 4,6 Prozent. Einen Höchststand hatte es während der Corona-Pandemie im Jahr 2022 mit 5,1 Prozent gegeben. Im Schnitt entfielen im Jahr 2025 auf jeden gemeldeten Kinderkrankenfall 2,5 Tage. Grundlage der Erhebung waren die Daten von rund 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

Kritik an traditionellen Rollenbildern

Der Sozialverband Deutschland sieht in den anhaltenden Unterschieden ein Zeichen dafür, dass in vielen Familien weiterhin traditionelle Rollenbilder vorherrschen. „Eltern brauchen echte Wahlfreiheit und Rahmenbedingungen, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen“, forderte Verbandschefin Michaela Engelmeier. Notwendig seien unter anderem bessere Betreuungsangebote, ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit für alle Beschäftigten sowie eine bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil rund um die Geburt eines Kindes.

Kritik kommt auch von der Linken-Fachpolitikerin Kathrin Gebel. „Auf dem Papier sind beide Eltern zuständig, in der Realität bleibt die Sorgearbeit aber überwiegend an den Frauen hängen“, sagte sie. Solange Sorgearbeit im Betrieb als Karriereknick gelte, Löhne ungleich seien und Familien unter Druck stünden, entscheide oft nicht Fairness, sondern das Haushaltsbudget. Die Gesellschaft müsse endlich anerkennen, dass Sorgearbeit die Grundlage dafür sei, dass überhaupt gearbeitet werden könne.

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