Das Landgericht Verden hat einen 66-jährigen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, weil er seine pflegebedürftige Mutter so schwer misshandelte, dass sie starb. Die Taten wurden durch ein Babyfon aufgezeichnet, das die Enkelinnen der Frau in ihrem Schlafzimmer installiert hatten.
Hintergrund der Tat
Der Angeklagte lebte mit seiner Familie in einer Wohnung im selben Haus wie seine 89-jährige Mutter in Oyten, Niedersachsen. Er hatte ihre Betreuung vor Jahren übernommen, unterstützt von einem Pflegedienst. Die alte Frau war gebrechlich und litt unter anderem an Osteoporose, was ihre Knochen brüchig machte.
Die tödlichen Misshandlungen
Im Juli 2024 stieß der Mann seine Mutter vorsätzlich mehrfach grob in ihr Bett. Als sie bereits lag, drückte er sie trotz ihrer gekrümmten Wirbelsäule auf das Bett, um sie in eine gerade Position zu bringen. Dabei fixierte er mit einer Hand ihre Stirn und überstreckte mit der anderen ihren Rücken. Diese Handlungen wurden von einem Babyfon gefilmt, das die Enkelinnen dort platziert hatten, um der Großmutter im Notfall helfen zu können, da sie nachts häufig aus dem Bett fiel.
Die Frau erlitt eine Rückenmarksverletzung und einen Wirbelsäulenbruch, was zu einem Kreislaufkollaps führte. Am nächsten Morgen wurde sie von einem Pflegedienst tot in ihrem Bett aufgefunden.
Die Rolle des Babyfons
Erst nach dem Tod der alten Frau entdeckten ihre Enkelinnen, dass das Babyfon über eine Speicherkarte verfügte. Eine der Frauen sichtete die Videoaufnahmen und erlitt dabei einen Nervenzusammenbruch. Sie übergab die Aufnahmen der Polizei, was zur Anklage führte.
Das Urteil
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vorsätzlich handelte und den Tod seiner Mutter in Kauf nahm. Die Vorsitzende Richterin betonte, der Mann habe „übel und unangemessen“ an der Frau herumgezerrt und sie sei ihm „schutzlos ausgeliefert“ gewesen. Da der Angeklagte bereits im April 2025 wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Herstellens von Kinderpornografie zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre gefordert, die Verteidigung weniger als fünf Jahre.
Reaktionen und Rechtsmittel
Die Tat sei kein einmaliger Ausrutscher gewesen, so das Gericht. Die 89-Jährige hatte ihrer Enkelin und Pflegekräften mehrfach von Misshandlungen durch ihren Sohn berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; beide Seiten können Revision einlegen.



