Babyfon filmt Gewalt: 66-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt
Babyfon filmt Gewalt: 66-Jähriger zu sechs Jahren Haft

Das Landgericht Verden hat einen 66-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, weil er seine pflegebedürftige Mutter so schwer misshandelt hatte, dass sie an den Folgen starb. Die Taten wurden durch ein Babyfon aufgezeichnet, das die Enkelinnen der Frau in ihrem Schlafzimmer installiert hatten.

Die Tat und ihre Folgen

Der Mann hatte die 89-jährige Frau im Juli 2024 in ihrer Wohnung in Oyten (Niedersachsen) vorsätzlich mehrfach grob in ihr Bett gestoßen. Als die alte Frau schließlich lag, drückte er sie trotz ihrer gekrümmten Wirbelsäule auf das Bett, um sie in eine gerade Position zu bringen. Dabei fixierte er mit einer Hand ihre Stirn und überstreckte mit der anderen ihren Rücken. Das Babyfon filmte diese Handlungen. Die Frau erlitt eine Rückenmarksverletzung und einen Wirbelsäulenbruch, was zu einem Kreislaufkollaps führte. Am nächsten Morgen fand der Pflegedienst sie tot in ihrem Bett.

Das Babyfon als Beweismittel

Die Töchter des Angeklagten hatten das alte Babyfon mit Kamera ins Schlafzimmer der Großmutter gestellt, um ihr im Notfall helfen zu können, da sie nachts schon öfter aus dem Bett gefallen war. Erst nach dem Tod der alten Frau entdeckten ihre Enkelinnen, dass das Gerät über eine Speicherkarte verfügte. Nachdem eine der Frauen die Videoaufnahmen angesehen hatte, erlitt sie einen Nervenzusammenbruch und ging zur Polizei.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Das Urteil

Das Gericht verhängte für die tödliche Misshandlung viereinhalb Jahre Haft. Da der Mann im April 2025 bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Herstellens von Kinderpornografie zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, sprach die Vorsitzende Richterin eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung eine von weniger als fünf Jahren.

Die Begründung des Gerichts

Die Vorsitzende Richterin stellte klar, dass die körperlichen Misshandlungen außer Frage stünden. Der Angeklagte habe an dem Abend ungeduldig auf „üble und unangemessene Weise“ an der Frau herumgezerrt. „Sie war ihm schutzlos ausgeliefert“, sagte die Richterin. Der Mann habe in Kauf genommen, dass sich seine Mutter verletze, und gewusst, dass ihre Knochen aufgrund von Osteoporose leicht brechen. In der Vergangenheit hatte die alte Frau bereits durch Stürze mehrere Knochenbrüche erlitten. Die Tat sei kein einmaliger Ausrutscher gewesen; mehrfach habe die 89-Jährige ihrer Enkelin und Pflegekräften gegenüber erwähnt, dass sie von ihrem Sohn misshandelt werde.

Hintergrund

Der Angeklagte lebte mit seiner Familie in einer Wohnung im selben Haus wie seine Mutter. Er hatte ihre Betreuung Jahre zuvor übernommen, unterstützt von einem Pflegedienst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration