52.000 NS-Opfer in Deutschland eingebürgert – Antragszahl deutlich höher
52.000 NS-Opfer eingebürgert – Anträge steigen

Deutschland hat seit dem Jahr 2021 mehr als 52.000 Menschen eingebürgert, die unter dem NS-Regime gelitten haben. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Ferat Kocak hervor. Die Zahl der gestellten Anträge auf eine sogenannte Wiedergutmachungseinbürgerung ist demnach noch deutlich höher: Zwischen Anfang 2021 und Ende März 2026 gingen insgesamt 101.180 Anträge ein. Davon wurden 52.180 Personen positiv beschieden, nur sehr wenige Anträge wurden abgelehnt.

Erweiterter Kreis der Anspruchsberechtigten

Die rechtliche Grundlage für diese Form der Einbürgerung wurde durch eine Gesetzesänderung im August 2021 geschaffen. Das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes trat am 20. August 2021 in Kraft. Seitdem können Juden und andere Menschen, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden und ihre deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 26. Februar 1955 aufgegeben oder verloren haben, diese unter erleichterten Bedingungen wiedererlangen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Die Wiedergutmachungseinbürgerung gilt auch für Personen, die damals von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen waren. Zudem haben Kinder von Müttern, die vor ihrer Geburt ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Heirat mit einem nicht-deutschen Ehegatten verloren haben, sowie Kinder deutscher unverheirateter Väter einen Anspruch.

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Erleichterte Bedingungen

Wer für die Wiedergutmachungseinbürgerung infrage kommt, muss keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und auch andere übliche Einbürgerungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Die Behörden gehen davon aus, dass die Betroffenen ohne eigenes Verschulden die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder sie nie erhielten – etwa aufgrund diskriminierender Gesetze, wie im Fall von Kindern deutscher Mütter und ausländischer Väter.

Die hohe Zahl der Anträge zeigt, dass das Angebot der Wiedergutmachungseinbürgerung auf großes Interesse stößt. Viele Betroffene und ihre Nachkommen warten jedoch noch auf die Bearbeitung ihrer Anträge. Die Bundesregierung sieht in diesem Verfahren einen wichtigen Beitrag zur historischen Gerechtigkeit und zur Versöhnung mit den Opfern des Nationalsozialismus.

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