Prozess um Riesen-Waffenlager in Remscheid startet im Juli
Prozess um Waffenlager in Remscheid startet im Juli

Prozessauftakt am 6. Juli

Der Prozess um ein in Remscheid entdecktes enormes Waffenarsenal beginnt am 6. Juli. Das teilte das Landgericht Wuppertal mit. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen drei Männer erhoben. Ihnen werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz vorgeworfen.

Die Angeklagten

Angeklagt sind ein 59-Jähriger sowie zwei Mitangeklagte im Alter von 38 und 35 Jahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 59-Jährige zahlreiche Kriegswaffen, Schusswaffen und Munition zum Verkauf gelagert haben.

Riesiges Waffenarsenal

Bei Durchsuchungen wurden rund 300 scharfe Schusswaffen sichergestellt, darunter 125 Maschinengewehre, 67 Maschinenpistolen, 51 Pistolen, 32 Langwaffen, 11 Revolver und 13 Panzerabwehrwaffen. Zudem fanden die Ermittler fast 100.000 Schuss Munition. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen der größten Kriegswaffenfunde der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland.

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Waffenverkäufe und verdeckte Ermittler

Der 59-Jährige soll dem 38-jährigen Mitangeklagten sechs Maschinenpistolen und einen Revolver samt Munition verkauft haben. Dieser habe die Waffen teilweise gemeinsam mit dem 35-Jährigen weiterverkauft. Zwei Maschinenpistolen mit Munition gingen an eine Person aus Hamm. Weitere Waffen wurden verdeckt ermittelnden Polizeibeamten angeboten, was zur Identifizierung des 59-Jährigen als mutmaßliche Quelle führte.

Durchsuchungen und Militaria

Ab dem 26. Oktober 2025 fanden mehrtägige Durchsuchungen statt. Die Ermittler entdeckten eine umfangreiche Sammlung von Militaria aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, darunter Waffen, Uniformen, Fotografien, Propagandamaterial und weitere Ausrüstungsgegenstände. Die Räume verfügten über versteckte Nebenräume, die durch Zwischenwände und getarnte Türen abgeschirmt waren.

Verhandlungstermine

Bislang sind zehn Verhandlungstage bis Ende September vorgesehen. Für die Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

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