Das Bonner Schwurgericht hat einen 64-jährigen Mann wegen Totschlags an einem langjährigen Freund und Hotelier zu neun Jahren Haft verurteilt. Das gab ein Gerichtssprecher bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor wegen Raubmordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, ebenso die Nebenklage, vertreten durch die Tochter des Getöteten. Die Richter folgten diesem Antrag nicht.
Tathergang und ungeklärte Fragen
Laut Urteil erschien der Angeklagte im August 2025 im Büro des 70-jährigen Hoteliers. Dort soll er ihn mit einem Gegenstand erdrosselt haben. Ob der Täter, wie angeklagt, eine Halskette mit einem Münzanhänger und einen Ring aus Stein an sich nahm, konnte nicht abschließend geklärt werden. Auch die Mitnahme eines Tablets und eines Handys des Opfers, auf denen sich möglicherweise Beweise wie Überwachungskameraaufzeichnungen befanden, blieb ungeklärt. Ein Motiv für die Tat konnten die Bonner Richter nicht feststellen.
Indizienkette führte zur Verurteilung
Trotz der ungeklärten Fragen war das Gericht von der Täterschaft des 64-jährigen Bonners überzeugt. Ausschlaggebend waren unter anderem DNA-Spuren an der Leiche des Hoteliers, auch unter einem Klebeband, mit dem der Kopf des Opfers umwickelt war. Hinzu kam ein widersprüchliches Aussageverhalten des Angeklagten. Das Gericht sprach von einem „Bündel von Indizien“, das für eine Verurteilung ausreichend sei.
Verteidiger kündigt Revision an
Der Verteidiger Martin Kretschmer, der zuvor Freispruch für seinen Mandanten gefordert hatte, bezeichnete das Urteil als „Überraschungs-Urteil, mit dem keiner gerechnet hatte“. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten und betont, er habe seinen seit 30 Jahren bekannten Freund nicht getötet. Die zahlreichen DNA-Spuren am Tatort und an den Kleidungsstücken des Toten seien nicht verwunderlich, da er als Freund jahrelang in der Pension ein- und ausgegangen sei. Der Angeklagte will das Totschlagsurteil anfechten; sein Verteidiger hat Revision angekündigt.



