Linksextremistin Lina E. nach Haftentlassung an Razzia-Adresse in Berlin gemeldet
Lina E. meldet sich an Razzia-Adresse in Berlin an

Die verurteilte Linksextremistin Lina E. hat nach ihrer Haftentlassung offenbar eine Adresse in Berlin-Kreuzberg als Wohnsitz angegeben. Wie die „B.Z.“ berichtet, handelt es sich dabei um ein Gebäude, das bereits Ende März im Rahmen einer groß angelegten Razzia gegen mutmaßliche linksextreme Saboteure durchsucht wurde. Rund 500 Einsatzkräfte waren damals in mehreren Bundesländern im Einsatz, um insgesamt 17 Objekte zu durchsuchen. Die Ermittlungen richteten sich gegen Personen aus dem linksextremen Spektrum, denen unter anderem verfassungsfeindliche Sabotage, Brandstiftung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen werden.

Hintergrund: Brandanschlag auf Stromversorgung

Auslöser der Razzien war ein Brandanschlag auf Hochspannungsmasten in Berlin-Adlershof im September 2025. Nach Angaben der Ermittler führte der Angriff zu einem großflächigen Stromausfall, von dem rund 50.000 Haushalte und etwa 2.000 Gewerbebetriebe betroffen waren. Die Versorgung konnte erst nach rund 60 Stunden vollständig wiederhergestellt werden. Die Behörden ermitteln in diesem Zusammenhang gegen vier Tatverdächtige im Alter zwischen 28 und 35 Jahren. Ob ein Zusammenhang zwischen ihnen und der aktuellen Wohnadresse von Lina E. besteht, ist bislang nicht bekannt.

Verurteilung wegen Mitgliedschaft in der „Hammerbande“

Lina E. war im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden wegen ihrer Beteiligung an der sogenannten „Hammerbande“ zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe mehrere gewaltsame Angriffe auf Menschen verübt hatte, die sie dem rechtsextremen Milieu zurechnete. Den Richtern zufolge nahm Lina E. innerhalb der Gruppe eine zentrale Rolle ein. Nachdem ein Teil der Strafe verbüßt worden war, wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Ein von der Generalbundesanwaltschaft angestrengtes Rechtsmittel gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

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Nach Gerichtsangaben spielte bei der Entscheidung zur Haftentlassung auch ein Gutachten eine Rolle. Darin wurde Lina E. eine glaubhafte Abkehr von politisch motivierter Gewalt bescheinigt. Zudem habe sie sich während ihrer Haftzeit beanstandungsfrei verhalten.

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