Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat nach zehnmonatiger Arbeit ihre Empfehlungen vorgelegt. Sie spricht sich gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren aus, fordert aber strengere Regeln für Plattformen und ein bundesweites Handyverbot in Schulen bis zur siebten Klasse.
Kein pauschales Verbot, aber Schutzstandards
Die 56 Empfehlungen richten sich an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien. Anders als in Großbritannien, wo ein Nutzungsverbot für unter 16-Jährige diskutiert wird, lehnt die Kommission ein hohes Mindestalter ab: „Pauschal hohe Mindestalter (15/16 Jahre) greifen zu kurz“, heißt es im Bericht. Stattdessen schlägt sie ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren vor. Für jüngere Kinder soll ein Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt – relevant etwa für Roblox oder YouTube Kids. Für 13- bis 18-Jährige sind abgestufte Schutzstandards vorgesehen, differenziert nach den Altersgruppen 13–16 und 16–18.
Alternative: Verzicht auf Mindestalter, aber strenge Designvorgaben
Als Alternative schlägt die Kommission vor, auf ein gesetzliches Mindestalter zu verzichten und stattdessen dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen je nach Risiko einzuführen. Ein verbindlicher Katalog soll sichere und altersgerechte Voreinstellungen sowie Designanforderungen festlegen. Dazu gehören ein Verbot algorithmisch gesteuerter Feeds für Jugendaccounts, ein Ausschluss von Endlos-Feeds und automatischem Abspielen, voreingestellte Tageslimits, nutzungsfreie Zeitfenster (z. B. nachts) und Pausenerinnerungen alle 30 Minuten. Dieser Katalog soll primär auf europäischer Ebene durch eine Konkretisierung des Digital Services Act umgesetzt werden. Prien erklärte: „Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt.“ Falls dies ausbleibe, strebe sie eine nationale Lösung an.
Erweiterung des Familienrechts und mehr Beratung
Die Empfehlungen zielen auch auf Eltern und Bildungseinrichtungen ab. So soll das Kindeswohl im digitalen Kontext gestärkt werden: Das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung soll um den Schutz vor „digitaler Vernachlässigung“ erweitert werden, ähnlich der Einführung der gewaltfreien Erziehung im Jahr 2000. Zudem soll die Beratung zur Mediennutzung verbindlich in die Vorsorgeuntersuchungen aufgenommen werden, um Familien frühzeitig zu unterstützen.
Handyverbot in Schulen und KI-Seepferdchen
Für Schulen empfiehlt die Kommission ein bundesweit einheitliches Verbot der privaten Smartphone-Nutzung in Grundschulen und bis zur siebten Klasse – im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen. Die Medienkompetenz soll in den Sekundarstufen gestärkt werden, wobei Peer-to-Peer-Ansätze mehr Beachtung finden sollen. Zudem wird eine bundeseinheitliche, kindgerechte Anzeige- und Meldestelle gefordert, die niedrigschwellige Meldewege per Chat und pädagogische Begleitung bietet. Angesichts der Risiken von KI-Anwendungen schlägt die Kommission ein verpflichtendes „KI-Seepferdchen“-Zertifikat für das Grundschulalter, eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für KI-Begleiter (AI Companions) und eine Anpassung des Jugendschutzgesetzes um KI-Risiken vor.



