Zwei Männer sind in Berlin wegen Manipulation von Meldedaten und Bestechung zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte gegen einen 59-jährigen Bürgerberater eines Berliner Bezirksamts eine Strafe von 27.000 Euro. Ein 52-jähriger Firmenbetreiber muss 34.000 Euro zahlen. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 90.500 Euro an.
Der Betrugsfall im Detail
Laut Anklage hatte der 52-Jährige von 2018 bis 2022 ein Unternehmen geführt, das Ausländer gegen Bezahlung bei Behördengängen unterstützte. In diesem Zeitraum soll er den Bürgerberater angestiftet haben, Menschen im Melderegister mit einer fiktiven Adresse in Berlin zu registrieren. Dafür kassierte der Firmenbetreiber von seinen Kunden mindestens 500 Euro pro Fall.
Gericht sieht 129 Fälle als erwiesen an
Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von 181 Fällen ausgegangen. Das Gericht sah jedoch 129 Fälle als nachgewiesen an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Bürgerberater wurde der Datenveränderung und Bestechlichkeit schuldig gesprochen, der 52-Jährige der Anstiftung zur Datenveränderung und Bestechung. Die Geldstrafen belaufen sich auf 27.000 beziehungsweise 34.000 Euro. Zusätzlich wurde die Einziehung von 90.500 Euro angeordnet, die aus den betrügerischen Geschäften stammen.
Das Verfahren wirft ein Schlaglicht auf die Praktiken dubioser Dienstleister, die gegen Geld Scheinadressen vermitteln. Solche Adressen werden oft benötigt, um behördliche Auflagen zu erfüllen oder Anspruch auf Leistungen zu haben. Die Behörden in Berlin haben angekündigt, verstärkt gegen derartige Machenschaften vorzugehen.



