Kulturstaatsminister Wolfram Weimer akzeptiert einen Gerichtsbeschluss, der ihm untersagt, die Betreiberinnen des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Der parteilose Staatsminister hat beim Verwaltungsgericht Berlin innerhalb der zweiwöchigen Frist keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom 30. April eingelegt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte.
Beschluss ist bestandskräftig
„Damit ist der Beschluss bestandskräftig“, erklärte der Gerichtssprecher. Bis zur Klärung in der Hauptsache darf Weimer die Äußerung nicht wiederholen. Dem Verwaltungsgericht liegen zudem Klagen des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ sowie zweier weiterer Läden im Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis vor. Wann sich die Richter mit diesen Verfahren befassen, ist noch offen.
Strittige Äußerungen in einem Interview
Weimer hatte die drei Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe „ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat.“
In einem Interview der „Zeit“ wurde Weimer gefragt: „Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?“ Der Kulturstaatsminister antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Die Betreiber des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ zogen daraufhin vor Gericht, nachdem Weimer es abgelehnt hatte, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
Gericht: Persönlichkeitsrechte verletzt
Das Gericht befand im Eilverfahren, die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung. Sie sei so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. „Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.“ Trotz Nachfragen vom Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten.
„Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt“, sagte der Anwalt der Berliner Buchhandlung, Jasper Prigge, laut Mitteilung. „Herr Weimer sollte sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen endlich rehabilitieren.“ Eine Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien lag zunächst nicht vor.



