Berlin – In einem Domina-Studio in Berlin-Charlottenburg wollte ein 41-jähriger Mann seine Lust an Unterwerfung und Schmerz ausleben. Bei den Dominae „Lady V.“ und „Lady A.“ buchte er eine Session. Vor dem Treffen äußerte er einen speziellen Wunsch: Er wollte ein örtliches Betäubungsmittel gespritzt bekommen. Nun ist er tot, und die beiden Frauen stehen vor Gericht.
Angeklagte: Irina Z. und Lora B.
Irina Z. (41) und Lora B. (42) müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht Berlin verantworten. Der Vorwurf: Sie sollen dem Gast auf dessen Wunsch Procain injiziert haben – ein Mittel, das auch in der Zahnmedizin eingesetzt wird, um Schmerzsignale vorübergehend zu blockieren. Offenbar wollte der Kunde die Session erleben, die dabei zugefügten Schmerzen jedoch verringern. Doch nach mehreren Injektionen kollabierte er während des Sex und starb wenig später.
Staatsanwaltschaft wirft grobe Sorgfaltswidrigkeit vor
Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft den beiden Frauen vor, bei dem Vorfall im April 2024 „grob sorgfaltswidrig“ gehandelt zu haben. Sie hätten außer Acht gelassen, dass die festgestellte Procain-Menge „erhebliche Risiken für die Gesundheit und das Leben des Mannes barg“. Lora B. ist inzwischen in der Pflege tätig, wie ihr Anwalt mitteilte. Sie habe die Tätigkeit als Domina gänzlich aufgegeben und arbeite seitdem als Pflegehelferin.
Prozessauftakt: Keine Aussagen zu den Vorwürfen
Im Prozess äußerten sich die Frauen zunächst nicht zu den Vorwürfen. Sie gaben an, nebenberuflich als Domina tätig gewesen zu sein. Für Lora B. sagte ihr Anwalt, sie sei über das Geschehene entsetzt und wisse bis heute nicht, woran der Mann gestorben ist. Irina Z. hatte den Freier zuerst kontaktiert.
Hintergrund: Der Kontakt und der Wunsch nach Procain
Irina Z. und der Gast hatten sich nach Angaben eines Verteidigers Anfang 2024 kennengelernt. Der 41-Jährige habe dann „mit privater Absicht angerufen“. Es kam zu regelmäßigen Treffen. Schließlich habe der Mann von sich aus das Procain angesprochen: „Er wollte es probieren“. Die Verteidigung betonte, dass der Mann den Wunsch geäußert habe.
Reanimation und Alarmierung: Hilfe kam zu spät
Als der Mann bewusstlos wurde, hätten die Frauen umgehend Reanimationsmaßnahmen begonnen und die Feuerwehr alarmiert. Doch jede Hilfe kam zu spät. Das Urteil wird am 21. Juli erwartet. Der Fall wirft Fragen zur Verantwortung von Dienstleistern in der BDSM-Szene auf, insbesondere wenn medizinische Eingriffe wie Injektionen gewünscht werden.



