Sohn ruft Polizei: „Ich habe meine Mutter getötet!“ – 41-Jähriger unter Mordverdacht
Sohn ruft Polizei: „Ich habe meine Mutter getötet!“

Notruf am frühen Morgen: Sohn gesteht Tötung der Mutter

Am Dienstagmorgen gegen 6.30 Uhr ging bei der Polizei ein Notruf ein, der einen tödlichen Fall in Wadern-Lockweiler (Saarland) offenbarte. Ein 41-jähriger Mann meldete sich am Telefon und machte ein erschütterndes Geständnis: „Er rief selbst an und sagte, er habe seine Mutter getötet“, berichtete Jens Dewes, Sprecher der Landespolizeidirektion Saarland. Die Einsatzkräfte trafen wenig später am gemeinsamen Wohnhaus ein und fanden die 63-jährige Mutter des Anrufers leblos vor. „Ihr Tod wurde noch vor Ort festgestellt“, so Dewes. Der 41-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes eingeleitet. „Der Beschuldigte steht konkret im Verdacht, seine schlafende Mutter in den frühen Morgenstunden mit mehreren Messerstichen im Bereich des Oberkörpers und Kopfes attackiert und getötet zu haben“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Schardt. Der Tatverdächtige besitzt die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft und lebte seit vielen Jahren gemeinsam mit seinen Eltern in Deutschland.

Psychiatrische Unterbringung angeordnet

Da nach den Ermittlungen der dringende Verdacht besteht, dass der Beschuldigte an einer tatrelevanten psychischen Erkrankung leidet, ordnete der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Saarbrücken am 1. Juli 2026 auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 126a StPO die einstweilige Unterbringung in einem forensisch-psychiatrischen Krankenhaus an. Seitdem befindet sich der Mann in einer entsprechenden Maßregelvollzugsanstalt.

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Tatort untersucht: Spurensicherung im Einsatz

Bis in die Mittagsstunden am Mittwoch waren Spezialisten der Tatortgruppe in dem Einfamilienhaus in Lockweiler im Einsatz. Sie sicherten Spuren und versuchten, den genauen Ablauf der mutmaßlichen Gewalttat zu rekonstruieren. Die Ermittlungen dauern an. Der Beschuldigte gilt bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

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