Sachsens Justizministerin will Politikerbeleidigung als Straftatbestand abschaffen
Politikerbeleidigung: Sachsens Ministerin fordert Abschaffung

Abschaffung der Politikerbeleidigung geplant

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat angekündigt, einen Vorstoß zur Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung zu unternehmen. Bei der Konferenz der Justizminister der Länder mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in Hamburg in der kommenden Woche soll über die Streichung des entsprechenden Paragrafen beraten und möglichst ein Beschluss gefasst werden. Dies teilte das sächsische Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur mit.

Geiert begründete ihren Vorstoß im Magazin „Stern“ damit, dass ein besonderer strafrechtlicher Schutz für Politiker nicht erforderlich sei. Der einschlägige Paragraf 188 habe in der Vergangenheit keine Angriffe auf Amts- und Mandatsträger wirksam verhindert. Stattdessen nähre er die Befürchtung, dass eine polemische Auseinandersetzung im politischen Diskurs nicht mehr ohne Weiteres möglich sei. Das Ministerium betonte, dass der Schutz politischer Mandatsträger auch ohne diesen Paragrafen gewährleistet werden könne.

Reform der Beleidigungsdelikte gefordert

Darüber hinaus schlägt die sächsische Justizministerin eine umfassende Reform der Beleidigungsdelikte im Strafgesetzbuch vor. Ziel sei es, die Rechtssicherheit zu erhöhen, die Meinungsfreiheit zu schützen und den Persönlichkeitsschutz zu stärken. Die aktuellen Regelungen zur Strafbarkeit von Beleidigungen seien teils unverständlich und bedürften klarer Grenzen. „Die Strafbarkeit von Worten, insbesondere von politischen Äußerungen, darf nicht uferlos werden“, erklärte Geiert. Sie forderte eine kritische Überprüfung des aktuellen Verhältnisses von strafrechtlichem Ehrschutz und Meinungsfreiheit im deutschen Strafrecht.

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Geiert betonte, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei und nicht durch unklare oder zu weit gefasste Strafnormen eingeschränkt werden dürfe. Die geplante Reform solle dazu beitragen, dass politische Diskurse wieder offener und ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen geführt werden könnten. Die Diskussion über die Abschaffung des Paragrafen 188 wird voraussichtlich kontrovers verlaufen, da einige Bundesländer und politische Akteure einen besonderen Schutz für Mandatsträger befürworten.

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