Im Skandal um den Verkauf der sogenannten „Russenhäuser“ im Berliner Ortsteil Karlshorst hat sich die Hauptbeschuldigte Olena G. erstmals zu den Vorwürfen geäußert. Vor dem Berliner Landgericht wies sie in einem Zivilverfahren alle Anschuldigungen zurück und betonte, nichts mit der Planung des mutmaßlichen Millionenbetrugs zu tun gehabt zu haben. Dies berichtete der „Spiegel“ am Mittwoch.
Vorwürfe gegen den Ex-Geliebten
Laut dem Bericht beschuldigt Olena G. ihren früheren Geliebten, einen aus der Ukraine stammenden Berliner Zahnarzt, die Tat eingefädelt zu haben. Der Zahnarzt hatte demnach im Jahr 2021 die Grundstücke in Karlshorst, die einst von der Sowjetarmee genutzt wurden, für 13,5 Millionen Euro an einen Investor verkauft – angeblich im Auftrag des Kreml. Die dabei vorgelegten Vollmachten erwiesen sich jedoch als Fälschungen.
Betrug flog 2022 auf
Im Frühjahr 2022 wurde der Betrug aufgedeckt, und das Geschäft platzte. Der Zahnarzt B. musste den Kaufpreis an den Investor zurückzahlen. Zudem verlor er 1,8 Millionen Euro, die er an den mutmaßlichen Urkundenfälscher in Moskau überwiesen hatte, sowie eine sechsstellige Schadensersatzsumme. Dies alles zahlte er aus eigener Tasche, wie der „Spiegel“ berichtet.
Schwere Vorwürfe gegen Olena G.
Der Zahnarzt erhob daraufhin schwere Vorwürfe gegen Olena G.: Er behauptete, die gefälschten Vollmachten von ihr erhalten zu haben. Zudem habe sie ihm vorgegaukelt, für den russischen Staat zu handeln. Die Berliner Staatsanwaltschaft klagte Olena G., die ebenfalls aus der Ukraine stammt, im Januar 2025 wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung an.
Zivilverfahren: Klage abgewiesen
Im Zivilverfahren vor dem Landgericht versuchte der Ex-Geliebte, sein verlorenes Geld zurückzuerhalten. Olena G. bestritt jede Beteiligung an den Geschäften und beschuldigte ihrerseits den Zahnarzt. Sie argumentierte, dass B. mit den Fälschern der Vollmachten kommuniziert habe. Sichergestellte Chats von ihrem Smartphone, die sie schwer belasten, seien nicht von ihr verfasst, sondern ihr von dem Ex-Freund diktiert worden. Der Richter wies die Zivilklage gegen G. am 23. März ab, da der Tathergang „völlig offen“ sei, wie der „Spiegel“ zitiert. Der Zahnarzt B. hat Berufung eingelegt.
Strafverfahren noch unklar
Ob es im Strafverfahren gegen Olena G. zu einem Prozess kommt, ist noch ungewiss. Die Berliner Justiz hat nach knapp eineinhalb Jahren noch nicht entschieden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen wird. Auf Anfrage des „Spiegel“ wollten sich die Anwälte beider Seiten nicht äußern.



