Koblenz: Haftbefehl aufgehoben – Ermittlungen zu Schulvorfall eingestellt
Koblenz: Haftbefehl aufgehoben – Schulvorfall eingestellt

Im Fall eines mutmaßlichen Sexualdelikts an einer Schule in Koblenz hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen 20-Jährigen eingestellt. Gegen ihn war Anfang Mai ein Haftbefehl erlassen worden, weil er verdächtigt wurde, an einer Elfjährigen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Auch die Ermittlungen gegen einen 18-jährigen mutmaßlichen Mittäter wurden eingestellt, wie die Behörde mitteilte.

Hintergrund des Falles

Der Vorfall an der Schule soll sich Ende April auf einer Toilette ereignet haben. Dabei ging es um einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff auf ein elfjähriges Mädchen. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, dass der Tatverdacht gegen beide Beschuldigte nicht aufrechterhalten werden könne. Zeugenaussagen hätten sich als nicht ausreichend belastbar erwiesen. Zudem ergab die Auswertung von Handydaten, dass sich beide Beschuldigte zur angegebenen Tatzeit nicht am Tatort befanden. Sie verfügten über belastbare und durch Zeugen bestätigte Alibis. Kriminaltechnische Spuren, insbesondere DNA-Spuren, die auf die beiden hindeuteten, wurden nicht gefunden.

Weiteres Verfahren und zweiter Fall

Das Verfahren wird nun gegen Unbekannt weitergeführt. Die Ermittlungsbehörde betonte: Obgleich die Schule zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt stark besucht und belebt war, fanden sich keine Zeugen, die sachdienliche Angaben machen konnten. Daher lasse sich das Tatgeschehen nicht mit Gewissheit verifizieren. Der 20-Jährige befindet sich jedoch weiterhin in Untersuchungshaft, allerdings wegen eines anderen Falls. Dabei geht es um die mutmaßliche Vergewaltigung eines zwölf Jahre alten Mädchens Mitte April in Koblenz. In diesem Fall bestehe ein dringender Tatverdacht, so die Staatsanwaltschaft.

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Appell der Ermittler

Der Vorfall hatte in sozialen Netzwerken für Aufsehen gesorgt. Staatsanwaltschaft und Polizei baten erneut eindringlich darum, die gesetzliche Unschuldsvermutung zu respektieren und sich nicht an Spekulationen sowie Hass- und Hetzkampagnen im Internet zu beteiligen. Wer strafbare Inhalte wie Bedrohungen oder massive Beleidigungen poste, müsse mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Zudem gebe es derzeit keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche an Koblenzer Schulen.

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