Das Verwaltungsgericht München hat in drei Fällen die seit Jahren bestehenden Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze nachträglich für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung erging auf Klagen von drei Männern, die sich gegen die Kontrollen gewehrt hatten. Wesentlicher Gesichtspunkt sei die Dauer der faktisch unveränderten Grenzkontrollen und die Frage der Vereinbarkeit mit dem neuen Schengener Grenzkodex, so das Gericht. Die Urteilsbegründungen sollen in wenigen Wochen zugestellt werden.
Eilantrag eines Pendlers abgewiesen
Gleichzeitig wies das Gericht einen Eilantrag eines regelmäßig nach Innsbruck pendelnden Münchners zurück, der künftige Kontrollen unterlassen wollte. Ein Gerichtssprecher erläuterte: „Der Bürger muss staatliche Eingriffe zunächst dulden und kann allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen.“ Einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein irreparabler, großer Schaden drohe. Der Pendler kann jedoch Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Klagende: Vorwürfe von Racial Profiling und Willkür
Die drei Kläger wurden im Jahr 2025 kontrolliert. Einer von ihnen ist Werner Schroeder, Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht in Innsbruck. Er hält die Kontrollen für europarechtswidrig. Der Nigerianer Abdulhamid A. wirft der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor: Er geht davon aus, wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein. Der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr, der mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert wurde, wertet die Maßnahmen als politische Willkür.
Hintergrund: Wiederholte Urteile gegen Grenzkontrollen
Es ist nicht das erste Mal, dass Gerichte die Grenzkontrollen für unzulässig erklären. Seit dem 16. September 2024 gibt es an allen deutschen Landesgrenzen wieder Kontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl unerlaubter Einreisen einzudämmen. Die Kontrollen wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.



