Ermittlungen gegen Mutter nach totem Baby in Renningen
Ermittlungen gegen Mutter nach totem Baby

In Renningen (Kreis Böblingen) hat die Polizei Ermittlungen gegen eine 32-jährige Frau eingeleitet, nachdem in ihrer Wohnung ein totes Neugeborenes gefunden wurde. Der Fund ereignete sich am Dienstagabend, nachdem die Mutter selbst den Notruf gewählt hatte. Die Beamten entdeckten das Baby in der Wohnung der Frau – es war bereits tot.

Obduktion ergibt: Kind lebte nach der Geburt

Die rechtsmedizinische Untersuchung des Säuglings ergab, dass das Kind nach der Geburt gelebt hatte. Die genaue Todesursache steht noch nicht fest, die Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft der Mutter Totschlag vor. Die 32-Jährige wurde vorläufig festgenommen und soll am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Hintergründe noch unklar

Über die Hintergründe der Tat ist bislang wenig bekannt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um den genauen Ablauf der Geschehnisse zu rekonstruieren. Nachbarn und Bekannte der Frau werden befragt. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Mutter bislang nicht vorbestraft sei. Die Ermittlungen richten sich nun darauf, ob die Frau die Schwangerschaft verheimlicht hat und ob es Hinweise auf eine vorsätzliche Tötung gibt.

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Rechtliche Einordnung

Der Vorwurf des Totschlags gemäß § 212 StGB wird erhoben, wenn jemand vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass die Voraussetzungen eines Mordes vorliegen. Die Strafe beträgt in der Regel Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Im Fall von Neugeborenen wird oft geprüft, ob eine sogenannte „Kindestötung“ nach § 217 StGB vorliegt, die mildere Strafen vorsieht, wenn die Mutter unverheiratet und in Not ist. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob dieser Tatbestand in Frage kommt.

Reaktionen und Ausblick

Der Fall hat in Renningen für Bestürzung gesorgt. Die Polizei bittet die Bevölkerung, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Die Ermittlungen sollen in den kommenden Tagen weitere Aufklärung bringen. Die Mutter befindet sich in Untersuchungshaft. Ein psychiatrisches Gutachten könnte angeordnet werden, um ihre Schuldfähigkeit zu beurteilen.

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