Anwalt verrät: So schimpfen Sie legal – ohne Anzeige
Anwalt verrät: So schimpfen Sie legal

Immer häufiger stellen Politiker Strafanzeigen, wenn sie im Internet oder auf der Straße beleidigt werden. Doch was ist eigentlich eine Beleidigung im rechtlichen Sinne – und wo hört die Meinungsfreiheit auf? Rechtsanwalt Arndt Kempgens gibt im Gespräch mit Thomas Kausch wertvolle Tipps, wie man sich richtig verhält, wenn man seinem Ärger Luft machen möchte, ohne gleich eine Anzeige zu riskieren.

Was ist eine Beleidigung?

Eine Beleidigung ist nach § 185 StGB eine Äußerung, die die Ehre einer anderen Person verletzt. Dazu zählen nicht nur Schimpfwörter, sondern auch abwertende Gesten oder symbolische Handlungen. Wichtig ist: Die Äußerung muss geeignet sein, die Person in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Nicht jede Kritik oder jedes harte Wort ist automatisch eine Beleidigung.

Was ist noch erlaubt?

Erlaubt ist grundsätzlich die Meinungsfreiheit. Solange Sie sich im Rahmen sachlicher Kritik bewegen, sind Sie auf der sicheren Seite. Auch übertriebene oder polemische Äußerungen können noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sie sich auf eine politische Position oder ein Verhalten beziehen – und nicht auf die Person selbst abzielen.

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Grenzen der Meinungsfreiheit

Die Grenze ist überschritten, wenn Sie jemanden persönlich angreifen, beschimpfen oder mit unwahren Tatsachenbehauptungen herabsetzen. Besonders problematisch sind Beleidigungen gegenüber Amtsträgern oder Politikern, da hier oft eine öffentliche Wirkung hinzukommt. Aber auch Privatpersonen können Anzeige erstatten.

Tipps vom Anwalt: So schimpfen Sie richtig

  • Bleiben Sie sachlich: Auch wenn Sie wütend sind, versuchen Sie, Ihre Kritik auf die Sache zu beziehen, nicht auf die Person.
  • Vermeiden Sie Schimpfwörter: Wörter wie „Idiot“ oder „Lügner“ sind klare Beleidigungen. Sagen Sie stattdessen: „Diese Aussage ist falsch“ oder „Das Verhalten ist nicht akzeptabel“.
  • Keine falschen Tatsachenbehauptungen: Behaupten Sie nichts, was nicht stimmt. Das kann als Verleumdung oder üble Nachrede gewertet werden.
  • Kontext beachten: Im privaten Kreis ist die Hemmschwelle oft niedriger, aber auch dort kann eine Beleidigung strafbar sein, wenn sie den Betroffenen erreicht.
  • Nicht provozieren: Vermeiden Sie es, andere zu Beleidigungen zu reizen. Das kann die Situation eskalieren lassen.

Was tun, wenn Sie beleidigt wurden?

Wenn Sie selbst Opfer einer Beleidigung werden, können Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Sammeln Sie Beweise wie Screenshots oder Zeugenaussagen. In vielen Fällen reicht eine Abmahnung oder eine Unterlassungserklärung aus. Bei schweren Beleidigungen drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

Rechtsanwalt Kempgens rät: „Überlegen Sie genau, ob eine Anzeige sinnvoll ist. Oft ist es besser, die Sache zu ignorieren, statt Zeit und Geld in ein Verfahren zu stecken.“

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