Ein sexualstrafrechtlicher Vorwurf bedeutet für die Betroffenen meist eine massive Zäsur. Beruf, familiäres Umfeld und das eigene Ansehen können gleichermaßen ins Wanken geraten. Schon das bloße Ermittlungsverfahren entfaltet oft spürbare Wirkung – und zwar weit vor einer möglichen Befassung durch ein Gericht. Genau hier setzt die Verteidigung an: Häufig besteht das Ziel darin, dem Mandanten einen öffentlichen Hauptverhandlungstermin gänzlich zu ersparen.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig leitet als Inhaber die Kanzlei HT Strafverteidiger, die zu den profiliertesten Adressen im Sexualstrafrecht zählt. Seit mehr als zwölf Jahren steht er Menschen in solchen Ausnahmelagen zur Seite. Über seine Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht hinaus wirkt Dr. Hennig als FAO-Dozent an der Aus- und Weiterbildung von Fachanwältinnen und Fachanwälten im Sexualstrafrecht mit. 2024 brachte er seine Expertise in Beratungen zur Reform des Strafrechts im Deutschen Bundestag ein. Seine Dissertation erhielt die Bestnote und wurde mehrfach prämiert. Das FOCUS-Magazin führt ihn als Top-Anwalt im Bereich Strafrecht.
Bundesweite Mandate mit spezialisiertem Team
Bundesweit übernimmt die Kanzlei Mandate mit einem stark spezialisierten Team, das sich ausschließlich dem Strafrecht – und insbesondere dem Sexualstrafrecht – widmet. Neben juristischem Können und durchdachter Verteidigungsführung legt sie besonderen Wert auf die persönliche Begleitung von Menschen, die unvermittelt in eine existenzielle Notlage geraten.
Redaktion: Herr Dr. Hennig, Sie zählen bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen zu den renommiertesten Strafverteidigern hierzulande. Was zieht Sie an diesem Rechtsgebiet besonders an?
Dr. Hennig: Für unsere Mandanten steht alles auf dem Spiel. Das in uns gesetzte Vertrauen empfinde ich als hohe Verantwortung, zugleich als Privileg und als beständigen Antrieb. Kaum irgendwo im Strafrecht entscheidet die Qualität der Verteidigung so stark über das Ergebnis wie hier. Mit Routine, Sorgfalt und juristischer Tiefe denjenigen Machtausgleich herzustellen, der ein faires Verfahren überhaupt ermöglicht, ist hochmotivierend. Nicht selten sind wir es, die der Unschuldsvermutung im Verfahren konsequent Geltung verschaffen. Unsere Arbeit kann es einem Mandanten häufig ersparen, sich öffentlich vor Gericht verantworten zu müssen – und auf diese Weise Freiheit und Zukunft sichern.
Aussage gegen Aussage: Die zentrale Herausforderung im Sexualstrafrecht
Redaktion: Charakteristisch für viele dieser Verfahren ist das Fehlen objektiver Beweise. Oft stehen sich nur zwei abweichende Schilderungen eines Vorgangs gegenüber. Worauf kommt es bei der Verteidigung an?
Dr. Hennig: Insbesondere bei Vorwürfen wie Vergewaltigung sind solche Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen typisch. In der Justiz besteht erfahrungsgemäß die Neigung, der anzeigenden Person zu rasch Glauben zu schenken. Dem wirksam zu begegnen, verlangt eine sehr hohe Spezialisierung, Praxiserfahrung, fundiertes Fachwissen und nicht zuletzt Verhandlungsstärke.
Zu unseren Kernaufgaben zählt daher das detaillierte Durchleuchten belastender Aussagen, die Suche nach Brüchen und Inkonsistenzen sowie die Beurteilung zahlreicher aussagepsychologischer Gesichtspunkte.
Freiheit bewahren und öffentliche Verhandlung vermeiden
Unser Ansatz ist eine möglichst frühe, aktive Verteidigung bereits im Ermittlungsstadium. In einer Schutzschrift unterziehen wir die belastende Aussage einer eingehenden Prüfung anhand der vom Bundesgerichtshof entwickelten Kriterien zur Glaubhaftigkeitsbewertung. Häufig gelingt es so, die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung abzubringen. Für die Mandanten heißt das konkret: keine Verurteilung, keine belastende öffentliche Hauptverhandlung und ein unbelastetes Führungszeugnis. Letztlich geht es um die Bewahrung von Freiheit und bürgerlicher Existenz.
Juristische Stärke verbunden mit menschlicher Begleitung
Redaktion: Wie begegnen Sie und Ihr Team Mandanten, die etwa eine Durchsuchung erlebt haben oder bereits durch eine Vorladung mit sexualstrafrechtlichem Hintergrund seelisch stark belastet sind?
Dr. Hennig: Wer zum ersten Mal mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justiz konfrontiert wird, braucht weit mehr als rechtliche Auskunft. Notwendig ist ein Gegenüber, das die Lage einordnet und sicher durch ein häufig zermürbendes Verfahren führt – jemand, der zuhört und nachvollziehbar über den nächsten Schritt sowie sämtliche Chancen und Risiken informiert.
In meiner Kanzlei HT Strafverteidiger rückt deshalb stets der Mensch in den Mittelpunkt. Jeder Mandant erhält eine individuelle Betreuung und eine maßgeschneiderte Verteidigungslinie. Im Vordergrund steht nicht allein die Reduktion rechtlicher Risiken, sondern auch Halt und Orientierung in einer emotional aufwühlenden Lebensphase.
Verteidigung bedeutet dabei immer auch, hinter dem Vorwurf den Menschen wahrzunehmen – unabhängig davon, ob er sich am Ende als schuldig oder unschuldig herausstellt.
Weshalb Spezialisierung den Ausschlag gibt
Redaktion: Das Sexualstrafrecht zählt zu den forderndsten Disziplinen des Strafrechts. Verfahren bringen oft umfangreiche Aktenlagen, Zeugenaussagen, Auswertungen von Datenträgern, Gutachten und schwierige Glaubhaftigkeitsfragen mit sich. Wie findet ein Beschuldigter die passende Kanzlei oder den richtigen Verteidiger?
Dr. Hennig: Ein Strafverteidiger trägt eine erhebliche Verantwortung für seinen Mandanten. Gerade bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen ist das persönliche Vertrauensverhältnis unverzichtbar. Fundierte Fachlichkeit, Erfahrung, Verschwiegenheit sowie innere Stabilität und Belastbarkeit bilden die Basis. Der Grundstein wird im Erstgespräch gelegt – hier spielt auch das Bauchgefühl eine nicht unwesentliche Rolle. Es gibt aber objektive Orientierungspunkte:
- Fachanwaltstitel für Strafrecht
- Ausgeprägte Spezialisierung im Sexualstrafrecht – besonders wichtig!
- Mehrjährige praktische Erfahrung
- Hinweise auf besondere Expertise können zudem eine Referententätigkeit, etwa als Ausbilder für angehende Fachanwälte im Sexualstrafrecht, sowie strafrechtliche Publikationen sein
- Platzierungen in anerkannten Anwaltsrankings liefern zusätzliche Anhaltspunkte
In einem so spezialisierten Rechtsfeld wie dem Sexualstrafrecht ist diese Fokussierung von zentraler Bedeutung. Nur wer dieses Niveau erreicht, kann auf umfassende Erfahrung zurückgreifen und weiß, welche Schritte konkret erforderlich sind. Nur Spezialisierung ermöglicht eine belastbare Einschätzung von Chancen und Risiken sowie eine zielführende Strategie.
Welche Verfahren bei HT Strafverteidiger im Mittelpunkt stehen
Redaktion: Bei welchen Tatvorwürfen liegt der Schwerpunkt Ihrer Verteidigungstätigkeit?
Dr. Hennig: Mein Team und ich übernehmen bundesweit insbesondere Mandate in folgenden Bereichen:
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexuelle Belästigung
- Sexueller Missbrauch
- Vorwürfe rund um Kinder- und Jugendpornografie
Wir sind über alle Verfahrensabschnitte hinweg – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision – im gesamten Sexualstrafrecht spezialisiert. Einen weiteren Schwerpunkt, der ebenfalls häufig sexualstrafrechtlich geprägt ist, bildet die Verteidigung von Beamten und Ärzten.
Im Unterschied zu Einzelkanzleien können wir ein Vier-Augen-Prinzip umsetzen, einen Sachverhalt aus mehreren Perspektiven beleuchten und auf ein breites kanzleiinternes Wissen zurückgreifen; zudem ist eine noch tiefere Spezialisierung möglich. Diese überregionale Teamarbeit macht für unsere Mandanten in vielen Konstellationen den entscheidenden Unterschied.
Was Beschuldigte unverzüglich tun sollten
Redaktion: Was empfehlen Sie Personen, die mit einem sexualstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind?
Dr. Hennig: So schwer es fallen mag: Ruhe bewahren. Und vor allem keine Aussage bei der Polizei. Gerade bei Unschuldigen ist der Drang, sich zu rechtfertigen, gut nachvollziehbar – doch jede polizeiliche Einlassung kann die Verteidigungsmöglichkeiten schmälern.
Am wichtigsten ist es, früh eine hochspezialisierte Kanzlei für Sexualstrafrecht einzuschalten. Die entscheidenden Weichen werden zu Beginn gestellt. Je rascher eine spezialisierte Verteidigung eingebunden wird, desto größer sind in der Regel die Spielräume, den weiteren Verfahrensgang zu beeinflussen. Insbesondere die ersten Tage nach Bekanntwerden eines Vorwurfs können maßgeblich sein.



