Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Gesetzentwurf zur Pflegereform vorgelegt, der erhebliche Einschnitte für Pflegebedürftige und Gutverdiener vorsieht. Ziel ist es, eine Finanzlücke in der Pflegeversicherung zu schließen, die in den kommenden zwei Jahren auf insgesamt 22,5 Milliarden Euro anwachsen soll. Der Entwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, sieht unter anderem eine stärkere Belastung von Gutverdienern und eine zeitliche Verzögerung bei den Zuschüssen zu Heimkosten vor.
Höhere Beiträge für Gutverdiener
Analog zur Krankenversicherung sollen Gutverdiener und ihre Arbeitgeber über eine außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze stärker zur Kasse gebeten werden. Diese Maßnahme soll im kommenden Jahr 1,6 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekassen spülen, in den beiden Folgejahren jeweils 1,7 Milliarden Euro. Zudem müssen Arbeitgeber künftig auch für geringfügig Beschäftigte Pflegebeiträge zahlen. Die Mehrausgaben für die Arbeitgeber belaufen sich im ersten Jahr auf rund zwei Milliarden Euro und steigen bis 2030 auf 2,1 Milliarden Euro an.
Weniger Leistungen für Pflegebedürftige
Das System der gestaffelten Zuschüsse für Heimbewohner bleibt grundsätzlich erhalten, jedoch erhalten Pflegebedürftige die höheren Zuschüsse jeweils sechs Monate später als bisher. Ein Bestandsschutz verhindert eine Senkung der Zuschüsse für bereits Betroffene. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 sollen künftig keinen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro mehr erhalten, der bisher für Haushaltshilfen oder andere Unterstützung im Alltag genutzt wurde. Stattdessen sollen sie mehr Präventionsberatung bekommen, um durch Reha-Maßnahmen eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3, die erstmalig pflegebedürftig werden, ist geplant, in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbetrags zu zahlen.
Strenge Regeln bei Einstufung
Die Einstufung in die Pflegegrade soll künftig strengeren Regeln folgen. Für bereits pflegebedürftige Menschen gilt jedoch ein Bestandsschutz, sodass sich für sie nichts ändert. Zudem plant die Ministerin, die Kinder von Pflegebedürftigen stärker an den Kosten der Heimunterbringung zu beteiligen, um die Kommunen bei der Sozialhilfe zu entlasten. Diese Regelung soll jedoch in einem separaten Gesetz verabschiedet werden. Gleichzeitig sollen Anreize für eine private Pflegezusatzversicherung geschaffen werden, etwa durch steuerliche Vergünstigungen.
Investitionen in die Digitalisierung
Der Gesetzentwurf sieht auch Investitionen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in die digitale Ausstattung des Pflegesystems vor. Geplant ist unter anderem ein sogenanntes „Pflege-Cockpit“ – ein digitales Portal, über das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Reha-Leistungen buchen und persönliche pflegebezogene Informationen abrufen können.
Kritik von Kassen und Sozialverbänden
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung, begrüßt den Entwurf angesichts des steigenden Finanzdrucks, kritisiert jedoch die einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Beitragszahlern. „Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen“, so Blatt. Er appelliert an Länder und Bund, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Auch Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa lobt die Zukunftsimpulse, bemängelt aber die Lastenverteilung. Sie fordert, das durch die Coronahilfen entstandene Sechs-Milliarden-Loch in der Pflegeversicherung aus dem Bundeshaushalt zu stopfen.
Der Bund beteiligt sich nur geringfügig an der finanziellen Stabilisierung. Die Kassen erhalten fünf bis sechs Milliarden Euro nicht zurück, die sie während der Corona-Pandemie für den Bund vorgestreckt haben. Diese Forderung war im Entwurf enthalten, wurde jedoch von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) in der Frühkoordination blockiert.



