Viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland erhalten einer aktuellen Untersuchung der Krankenkasse Barmer zufolge nicht die notwendige zahnärztliche Vorsorge. Die Defizite sind besonders groß in Pflegeheimen, die keinen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten abgeschlossen haben. Dabei können Ärzte die Vorsorgeleistungen seit acht Jahren gesondert abrechnen. Patientenschützer bezeichnen den Zustand als „nicht hinnehmbar“.
Defizite in Pflegeheimen ohne Kooperationsvertrag
Laut der Barmer-Untersuchung stellten Zahnärzte im Jahr 2024 bundesweit bei etwas mehr als einem Viertel der Pflegeheimbewohner, die bei der Barmer versichert waren, den Mundgesundheitsstatus fest und erstellten einen Mundgesundheitsplan. Hintergrund ist die Einführung neuer Gebührennummern vor acht Jahren, die es Zahnärzten ermöglichen, diese Vorsorge bei Pflegebedürftigen abzurechnen. Von 2019 bis 2024 verdoppelte sich die Inanspruchnahme dieser Leistungen bei Heimbewohnern auf je über 25 Prozent. Bei ambulant Pflegebedürftigen blieb die Quote mit rund drei Prozent auf niedrigem Niveau.
Rund 80 Prozent der Vorsorgeleistungen wurden in Pflegeheimen erbracht, die Kooperationsverträge mit Zahnärzten abgeschlossen hatten. Solche Verträge gab es jedoch in weniger als jedem zweiten Pflegeheim. Auf Einrichtungen ohne solche Vereinbarungen entfielen nur zwei Prozent der in Anspruch genommenen Untersuchungen.
Starke regionale Unterschiede
Die Krankenkasse stellte erhebliche regionale Unterschiede fest: Bei stationär Pflegebedürftigen reichte die Inanspruchnahme der Vorsorgeleistungen 2024 von 16,8 Prozent in Niedersachsen bis 45,5 Prozent in Berlin. Auch Hamburg (42,7 Prozent) und Sachsen (42,6 Prozent) wiesen vergleichsweise hohe Werte auf. Bei ambulant Pflegebedürftigen lag die Rate deutlich niedriger. Sachsen lag mit neun Prozent deutlich vor allen westlichen Bundesländern, die jeweils unter drei Prozent blieben. In den östlichen Bundesländern sei die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen grundsätzlich höher, hieß es.
„Für stationär Pflegebedürftige ist der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich“, erklärte der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub. „Deshalb gibt es eine Versorgungslücke, wenn sie nicht vor Ort untersucht werden.“ Straub forderte mehr Kooperationen zwischen Pflegeheimen und Zahnärzten. Auch für ambulant Pflegebedürftige sei die Situation „besorgniserregend“, erklärte Reportautor Michael Walter. Zur Behebung der Defizite bestehe „Handlungsbedarf“.
Patientenschützer fordern Versorgungspflicht
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte Pflegeeinrichtungen und kassenärztliche Vereinigungen. Oft hake es auch bei bestehenden Kooperationsverträgen, erklärte Vorstand Eugen Brysch. In Pflegeheimen fühle sich niemand mehr für Zahnarztkontakte zuständig. Dieser Zustand sei „nicht hinnehmbar“. Hilfsbedürftige Menschen seien darauf angewiesen, dass Ärzte zu ihnen kämen, erklärte Brysch. Es müsse eine Versorgungspflicht von Zahnärzten gegenüber den Patienten geben.
Die Barmer nutzte für ihren sogenannten Zahnreport anonymisierte Abrechnungsdaten von Versicherten ab 65 Jahren aus den Jahren 2013 bis 2024. Die Folgen mangelnder Mundgesundheit sind Mangelernährung, Gewichtsverlust und Schwäche, was insbesondere für pflegebedürftige Menschen schwerwiegende Auswirkungen haben kann.



