Mehr Organspenden in Deutschland: Leichter Anstieg in der ersten Jahreshälfte
Mehr Organspenden: Leichter Anstieg in der ersten Jahreshälfte

Leichter Anstieg bei Organspenden in der ersten Jahreshälfte

Die Zahl der Organspender und der gespendeten Organe ist in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht gestiegen. Dennoch reichen die Spenderorgane bei weitem nicht aus, um allen Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen.

Zwölf Prozent mehr Spenderorgane

Von Januar bis Mai 2026 wurden insgesamt 1.405 Spenderorgane registriert, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt mitteilte. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 1.253 Organe – ein Anstieg von gut zwölf Prozent. Auch die Zahl der Spender erhöhte sich: Während in den ersten fünf Monaten 2025 noch 426 Menschen nach ihrem Tod Organe spendeten, waren es 2026 in diesem Zeitraum 452 Personen. Das entspricht einem Plus von 6,1 Prozent.

Höchster Stand seit 2012

Bereits im gesamten Jahr 2025 hatten etwas mehr Menschen nach ihrem Tod Organe zur Verfügung gestellt als im Vorjahr. Laut früheren Angaben der DSO wurden 985 Menschen in Deutschland ein oder mehrere Organe entnommen – ein leichter Anstieg um 3,4 Prozent im Vergleich zu 2024. Damit lag die Organspende 2025 auf dem höchsten Stand seit 2012.

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Wartelisten bleiben lang

Trotz des Anstiegs reichen die Spenderorgane weiterhin nicht aus. Wie die DSO mitteilte, erhielten 3.150 Menschen ein Organ, während auf der Warteliste rund 8.200 Patienten standen. Die Schere zwischen Angebot und Nachfrage bleibt damit groß.

Diskussion um Widerspruchsregelung

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern müssen Verstorbene in Deutschland zu Lebzeiten oder deren Angehörige stellvertretend einer Organentnahme explizit zustimmen. Eine Gruppe von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg fordert nun eine grundlegende Neuregelung. Ab dem Jahr 2030 soll demnach jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch zunächst als Organspender gelten – es sei denn, er widerspricht zu Lebzeiten ausdrücklich.

Der Bundestag steuert bei dieser Frage auf eine ethische Debatte zu, bei der die üblichen Fraktionsgrenzen keine Rolle spielen. Eine weitere Politikergruppe hatte bereits vor einer solchen Widerspruchsregelung gewarnt und sie als „Grundrechtseingriff“ bezeichnet.

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