Tierschützer haften für heimliche Schweine-Videos in Schlachthof
Tierschützer haften für heimliche Videos aus Schlachthof

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass zwei Tierschützer für Schäden haften müssen, die sie durch heimliche Videoaufnahmen in einem Schlachthof verursacht haben. Die Aktivisten waren im Frühjahr 2024 in den Betrieb im niedersächsischen Lohne eingedrungen und filmten die Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid. Die Aufnahmen verbreiteten sie anschließend im Internet.

Hintergrund des Falles

Die Tierschützer drangen in den Schlachthof ein und dokumentierten, wie Schweine in eine Gondel getrieben und in einen Schacht gefahren wurden, wo sie mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt wurden. Die Aufnahmen zeigen unruhige und schreiende Tiere. Diese Methode ist in der Europäischen Union jedoch erlaubt und üblich.

Das Gericht stellte klar: „Die CO₂-Betäubung ist vom Gesetzgeber anerkannt und muss daher grundsätzlich hingenommen werden.“ Wer diesen Zustand ändern wolle, müsse dies in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen. Bei festgestellten Verstößen sollten die zuständigen Behörden informiert werden.

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Urteil des Oberlandesgerichts

Der Schlachthof hatte die Aktivisten verklagt. Bereits im Juli 2025 entschied das Landgericht Oldenburg, dass die Tierschützer für den Schaden des Einbruchs aufkommen müssen. Zudem sollte eine der beiden Aktivisten Schadensersatz zahlen, da sie die Aufnahmen veröffentlicht hatte. Der andere konnte die Verbreitung damals nicht nachgewiesen werden.

Gegen dieses Urteil legten sowohl die Aktivisten als auch der Schlachthofbetreiber Berufung ein. Das Oberlandesgericht folgte dem ersten Urteil weitestgehend, änderte jedoch einige Details. So entschied es, dass beide Tierschützer für die Verbreitung der Aufnahmen auf Instagram verantwortlich sind und dafür Schadensersatz zahlen müssen.

Kein generelles Verbot künftiger Veröffentlichungen

Der Schlachthof erreichte jedoch nicht, dass jede künftige Veröffentlichung in sozialen Medien untersagt wird. Ein solches Verbot wäre aus Sicht des Gerichts zu weit gefasst. Die genaue Höhe des Schadensersatzes muss in einem separaten Verfahren festgelegt werden.

Gegen die Entscheidung ist keine Revision zugelassen worden. Die Aktivisten müssen nun für die finanziellen Folgen ihres Eindringens und der Veröffentlichung der Aufnahmen geradestehen.

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