Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt nähert sich den Schlussvorträgen
Im Verfahren gegen den Todesfahrer von Magdeburg stehen die Plädoyers kurz bevor. Am 35. Verhandlungstag wurden weitere medizinische Gutachten und Behandlungsberichte verlesen, die die anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Opfer dokumentieren. Zudem müssen noch sogenannte Adhäsionsanträge von Nebenklägern behandelt werden, mit denen diese Schadenersatzforderungen geltend machen. Das Gericht hat zudem über eine Reihe von Beweisanträgen der Verteidigung und des Angeklagten zu entscheiden. Falls diese Anträge abgelehnt werden, könnte das Plädoyer der Generalstaatsanwaltschaft beginnen. Ob dies noch am selben Tag geschieht, blieb zunächst offen.
Verzögerung durch Ausraster des Angeklagten
Der Beginn des 35. Verhandlungstages verzögerte sich um rund eine halbe Stunde, weil der Angeklagte in seiner Glaskabine lautstark schrie und sich nicht beruhigen ließ. Fünf maskierte Justizbeamte umstellten den 51-Jährigen und führten ihn aus dem Saal. Nach kurzer Zeit wurde er wieder hereingebracht. Richter Sternberg erklärte, der Angeklagte habe dies als „Showeinlage für die Presse“ bezeichnet.
Mehrtägige Schlussvorträge erwartet
Die Plädoyers werden voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen. Mehrere Betroffene des Anschlags haben angekündigt, das Wort zu ergreifen. Der Prozess umfasst über 200 Nebenkläger, von denen jedoch nur wenige im Verhandlungssaal anwesend sind. Das Landgericht verhandelt seit dem 10. November 2025 in einem eigens errichteten Interimgebäude unter strengen Sicherheitsvorkehrungen gegen den Todesfahrer.
Hintergrund der Tat
Der damals 50-jährige Taleb Al-Abdulmohsen war am 20. Dezember 2024 mit einem über zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Fahrzeug rund 350 Meter über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge kamen ums Leben, mehr als 300 Menschen wurden teils schwerst verletzt. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem aus Saudi-Arabien stammenden Psychiater, der im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, unter anderem vollendeten Mord in sechs Fällen und versuchten Mord in 338 weiteren Fällen vor.



