Verwaltungsgericht weist Klage gegen Vivantes-Sonderzahlungen ab
Klage gegen Vivantes-Sonderzahlungen abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Rechtsstreit um die Finanzierung von Krankenhäusern eine Klage eines Bündnisses aus privaten und frei-gemeinnützigen Kliniken abgewiesen. Rund 30 Kliniken hatten dem Berliner Senat vorgeworfen, den landeseigenen Klinikverband Vivantes durch millionenschwere Sonderzahlungen zu Unrecht zu bevorzugen. Das Gericht erklärte die Klage nun für unzulässig, da der zugrundeliegende Verwaltungsakt bestandskräftig sei.

Hintergrund der Klage

Laut den DRK-Kliniken erhielt Vivantes in den vergangenen sieben Jahren rund 1,2 Milliarden Euro vom Land Berlin, um Finanzierungslücken zu schließen. Diese Summe wurde durch einen sogenannten Betrauungsakt ermöglicht, der dem Land seit 2020 erlaubt, Vivantes Ausgleichsleistungen wie Investitionszuschüsse oder den Ausgleich von Jahresfehlbeträgen zu gewähren. Die Kläger hätten sich bereits im Jahr 2020 gegen diesen Akt wenden müssen, so das Gericht. Der Betrauungsakt sei rechtmäßig, auch wenn er keine konkreten Zahlungen vorsehe.

Reaktion der Kliniken

Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, zeigte sich enttäuscht: „Die Entscheidung ist für uns eine Enttäuschung, denn mit dem Urteil wird die Ungleichbehandlung zunächst verstetigt. Wir werden die schriftliche Begründung abwarten und Rechtsmittel einlegen.“ Das Bündnis aus privaten und frei-gemeinnützigen Kliniken hatte argumentiert, dass die Sonderzahlungen an Vivantes den Wettbewerb verzerren und andere Krankenhäuser benachteiligen.

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Bedeutung des Urteils

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hat weitreichende Folgen für die Krankenhausfinanzierung in der Hauptstadt. Es bestätigt die Rechtmäßigkeit der staatlichen Unterstützung für Vivantes, was von der Landesregierung begrüßt wird. Kritiker befürchten jedoch, dass die Ungleichbehandlung zwischen öffentlichen und privaten Kliniken fortbesteht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Kläger können Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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