Fast 700 Meldungen bei neuer Barrierefreiheits-Behörde in Magdeburg
Fast 700 Meldungen bei Barrierefreiheits-Behörde

Magdeburg (dpa/sa) – Die neu eingerichtete bundesweite Marktüberwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Magdeburg hat seit ihrer Arbeitsaufnahme bereits fast 700 Meldungen verzeichnet. Wie das Sozialministerium Sachsen-Anhalts mitteilte, beschäftigt sich die Behörde derzeit unter anderem mit möglichen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit sowie mit Anträgen und Einwänden von Wirtschaftsakteuren.

Sozialministerin lobt Ansiedlung in Magdeburg

Sozialministerin Petra Grimm-Benne informierte sich bei einem Besuch über den Aufbau der Behörde und deren erste Arbeitsschwerpunkte. „Es ist ein Erfolg für Sachsen-Anhalt, dass es gelungen ist, die länderübergreifende Marktüberwachungsstelle in Magdeburg anzusiedeln“, sagte die SPD-Politikerin. Die Gründung sei „ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu einer barrierefreien Gesellschaft“. Die Behörde mit dem Namen „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)“ hat ihre bundesweite Tätigkeit im September 2025 aufgenommen.

Überwachung von Smartphones, Automaten und Onlineshops

Die MLBF überwacht die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Smartphones, Tablets, Computer, Smart-TVs sowie Bank- und Fahrkartenautomaten. Kontrolliert werden außerdem digitale Dienstleistungen wie Onlineshops, Angebote im Bankensektor und Dienstleistungen im Personenverkehr. Nach Angaben der Behörde erfolgt die Marktüberwachung sowohl auf Grundlage von Beschwerden und Hinweisen als auch durch eigene Prüfungen. Dafür wurden bereits Strategien für die kommenden vier Jahre erarbeitet.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Behörde setzt Barrierefreiheit durch

Der Vorstand der MLBF, Robert Richard, betonte die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. „Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern Teil guter und verantwortungsvoller Gestaltung – bei Produkten wie bei Dienstleistungen“, sagte er. Die Behörde prüfe und greife ein, wenn Anforderungen nicht erfüllt würden. Die gemeinsame Einrichtung der 16 Bundesländer hat ihren Sitz in Magdeburg und soll die einheitliche Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sicherstellen. Bei Verstößen kann sie Bußgelder verhängen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration