Berliner Kitas dürfen seit Jahresbeginn zwar bis zu 27 Schließtage pro Jahr einplanen. Die Zahl der Schließtage kann jedoch nicht ohne Zustimmung der Eltern erhöht werden. Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Hintergrund der Klarstellung
Anlass der Klarstellung war eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz, die der Zeitung vorliege. In der Antwort betont Jugendstaatssekretär Falko Liecke (CDU), dass die 27 Tage lediglich eine Obergrenze darstellten. Bereits bestehende Verträge mit einer niedrigeren Zahl an Schließtagen würden ihre Gültigkeit behalten. Änderungen seien nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich.
Rechtssicherheit für Eltern
Für viele Eltern sorge die Aussage für Rechtssicherheit. Seit einer Vereinbarung zwischen Senat, Gewerkschaften und Kita-Trägern aus dem Jahr 2024 habe vielerorts Unsicherheit darüber geherrscht, ob die Ausweitung der Schließtage automatisch gelte. Damals sei neben kleineren Krippengruppen auch beschlossen worden, die maximale Zahl der Schließtage von 25 auf 27 Tage anzuheben.
Eltern müssen zusätzliche Kita-Schließtage nicht akzeptieren
Wie der Landeselternausschuss Kita (LEAK) gegenüber dem „Tagesspiegel“ mitteilt, hätten einige Träger gegenüber Familien den Eindruck erweckt, die neuen Regelungen würden automatisch Bestandteil bestehender Betreuungsverträge. Die Vorsitzende des Gremiums, Sabrina Simmons, begrüßte daher laut dem Bericht die nun erfolgte Klarstellung. „Jetzt wissen die Eltern, dass eine Erhöhung auf 27 Tage mit gültigen Verträgen über maximal 25 Tage schlicht nicht geht“, sagte sie.
Kündigung bei Ablehnung nicht möglich
Auch mögliche Konsequenzen für Eltern, die einer Vertragsänderung nicht zustimmen möchten, würden in der Senatsantwort thematisiert. Demnach könne ein Kita-Träger einen Betreuungsvertrag nicht kündigen, nur weil Eltern zusätzliche Schließtage ablehnten. Das fehlende Einverständnis zu einer Vertragsänderung stelle keinen wichtigen Kündigungsgrund dar.
Notwendigkeit von Schließzeiten und Belastung für Familien
Zugleich verweise die Senatsverwaltung darauf, dass Schließzeiten für Fortbildungen, Teamtage und die Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte notwendig seien. Man sei sich aber bewusst, dass zusätzliche Schließtage insbesondere für berufstätige Eltern, Alleinerziehende und Familien mit wenig flexiblen Arbeitszeiten eine Belastung darstellen können.
Forderung nach mehr Transparenz
Nach Angaben der Zeitung hätte es bislang nur wenige Beschwerden von Elternvertretungen gegeben, die sich bei der Planung von Schließzeiten nicht ausreichend beteiligt fühlten. Dennoch fordere Bildungsexpertin Burkert-Eulitz mehr Transparenz. „Wer Schließtage ausweitet, muss die echte Mitbestimmung der Eltern gewährleisten“, sagte sie.



